
Der Vorstand des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands (KKVD) kam am Dienstag und Mittwoch zu seiner jährlichen Klausurtagung zusammen. Im Rahmen der Tagung verabschiedete der KKVD Vorstand neun Forderungen für eine neue Krankenhauspolitik und appelliert an die Politik, die Gesundheitsversorgung nachhaltig zu sichern.
Der „kalte Strukturwandel“ als Gefahr
Dabei müsse die Patientenorientierung im Mittelpunkt stehen, weniger die Strukturpolitik. „In der Krankenhauslandschaft herrscht derzeit ein kalter Strukturwandel. Entscheidend für den Bestand von Kliniken ist, ob sie im Wettbewerb und angesichts ausufernder Regulierungen bestehen können. Welche Rolle sie für die Sicherung der Daseinsvorsorge in einer Region spielen, ist zweitrangig“, positioniert sich Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des KKVD. Dieses Finanzierungssystem setze „Fehlanreize“.
Pauschalen bei Vorsorgemaßnahmen
„Eine solche Politik gefährdet die Gesundheitsversorgung der Zukunft. Die Krankenhauslandschaft der Zukunft muss zielgerichtet und nachhaltig geplant werden. Entscheidende Kriterien dafür sind die Erreichbarkeit, Bedarfsorientierung und die Qualität. Außerdem muss die Krankenhausfinanzierung reformiert werden. Kliniken, die einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge leisten, benötigen eine pauschale Vergütung ihrer Vorhaltekosten und der medizinischen Basisversorgung. Dann stünde Patientenorientierung an erster Stelle, nicht Wettbewerbsorientierung.“ Der KKVD schlägt vor, das Fallpauschalen-System entsprechend weiterzuentwickeln. Das vom Land Schleswig-Holstein Ende Januar vorgestellte Diskussionspapier zur Reform der Krankenhausfinanzierung weise in die richtige Richtung.
Gesetzeslücken im Umgang mit einer alternden Gesellschaft
Rümmelin weiter: „Patientenorientierung heißt auch, sich dem demografischen Wandel zu stellen. Immer öfter kommen hochbetagte, mehrfach erkrankte Patienten, die kein stabiles soziales Netz haben, in die Krankenhäuser. Ist bei der geplanten Entlassung die ambulante Nachversorgung oder die Weiterbehandlung nicht geklärt, können Kliniken diese Menschen nicht in die Ungewissheit entlassen. Behalten sie diese Patienten aber übergangsweise weiter auf der Station, droht eine Strafe der Krankenkasse. Für diese Fälle ist dringend eine Regelung notwendig, die eine lückenlose Versorgung sichert.“
Ausspruch für die Trägervielfalt
Auch die Zukunft der Trägervielfalt unter den Krankenhäusern war Thema der Beratungen des KKVD Vorstands. „Die Trägervielfalt setzt Anreize für Veränderungen und Innovationen in der Versorgung. Doch in der aktuellen Umbruchsphase haben freigemeinnützige Krankenhäuser einen Wettbewerbsnachteil. Öffentliche Kliniken werden in Krisen oft aus Steuermitteln gestützt, private Häuser holen sich Geld an den Aktienmärkten oder von Finanzinvestoren. Freigemeinnützige Kliniken haben beides nicht. Auf die Dauer können sie so zwischen öffentlichen und privaten Trägern zerrieben werden. Notwendig ist ein klares Bekenntnis zum Prinzip der Trägervielfalt. Sie muss erhalten und gefördert werden“, meint Rümmelin abschließend.





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