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PEPP„Der Zeitplan ist zu ambitioniert”

Mitte Februar verabschiedete sich die große Koalition vom 2009 gestarteten Pauschalierenden Entgeltsystem Psychiatrie – und Psychosomatik (PEPP), das in Fachkreisen stark kritisiert wird. Stattdessen legten die Fachpolitiker Eckpunkte für ein neues Entgeltsystem vor. kma fragte Iris Hauth, Präsidentin der psychiatrischen Fachgesellschaft DGPPN, was sie von dem Koalitionspapier hält.

Frau Doktor Hauth, nach dem Schwenk der Koalition haben viele Psychiater gejubelt. Kritiker sagen aber, das Eckpunktepapier sei in den Details völlig unklar. Befürchten Sie nicht, mit einem Konsensplacebo der Politik besänftigt zu werden?
Das Eckpunktepapier ist zunächst ein wichtiger Schritt. Damit setzt die Bundesregierung die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag um, das Entgeltsystem in der Psychiatrie zu überprüfen und gegebenenfalls zu modifizieren. Allerdings ist es an vielen Stellen offen formuliert und kann sehr unterschiedlich interpretiert werden. Deshalb werden wir den Referentenentwurf, sobald dieser vorliegt, genau prüfen. Wir werden schauen, ob dieser auch die Veränderungen bringt, wie wir sie in unserem alternativen Budgetkonzept dargestellt haben. Den von der Großen Koalition angepeilten Zeitplan, das neue Entgeltsystem verbindlich ab 2017 einzuführen, halte ich jedoch angesichts der komplexen Materie für zu ambitioniert.

Es soll nun keine festen diagnosebezogenen Tagesentgelte mehr geben. Auch die Konvergenzvorgabe zu landeseinheitlichen Preisen entfällt. Laut Wulf-Dietrich Leber vom GKV-Spitzenverband bleibt PEPP dennoch Grundlage des neuen Entgeltsystems, da es auf einem bundesweiten und empirisch kalkulierten Entgeltkatalog basieren soll …
Der Wegfall der Konvergenz ist positiv, weil damit nun hausspezifische Eigenheiten berücksichtigt werden können. Natürlich hat der Wegfall auch seine Kritiker. Im Moment haben wir Budgets, die historisch gewachsen sind, aber so manche berechtigte Frage aufwerfen. So differieren derzeit die Tagespflegesätze bundesweit zwischen 180 und 400 Euro. Sicher gibt es Kliniken, die komplexere Diagnostik-und Therapieangebot machen und entsprechend teurer sind. Bei dem im PEPP vorgesehenen Konvergenzprozess wären alle Klinikbudgets auf einen sogenannten Durchschnittspreis konvergiert, der den individuellen Leistung und Strukturen der Klinken nicht gerecht geworden wäre. Der im Eckpunktepapier vorgesehene Krankenhausvergleich kann Transparenz in Leistungen und Behandlungsaufwand bringen.

Noch mal zu Lebers Kritik …
Wir haben ein hausindividuelles Budget gefordert, das auf Basis bestehender erbrachter Leistungen und der dazu notwendigen Personal- und Kostenstrukturen verhandelt wird. Aber um PEPP nicht gänzlich zu verwerfen, könnte ihnen diese zur Transparenzmachung der Leistungen und zur Abrechnung dienen – so wie in den Optionshäusern, die bereits auf PEPP umgestellt haben, es jetzt schon ist. Das könnte aus unserer Sicht ein Kompromiss sein. Wichtig ist, dass PEPP nicht zur Budgetfindung dient. Diese sollte vor Ort individuell auf der Grundlage von Aufwand und Strukturen erfolgen.

Ist mit einem hausindividellen Budget ein Regionalbudget gemeint?
Regionalbudgets und hausindividuelle Budgets unterscheiden sich. Bei einem Regionalbudget gibt es ein festgeschriebenes Budget zur Pflichtversorgung von allen Menschen mit psychischen Erkrankung in einer klar definierten Region. Damit kann die Klinik ohne Bürokratie eigenständig entscheiden, wann die Patienten stationär, teilstationär, ambulant oder sogar im Hometreatment behandelt werden. Das macht Itzehoe seit 12 Jahren, weitere circa 20 Modellprojekte machen das ebenfalls. Unsere Vorstellung vom hausindividuellen Budget meint hingegen, jährlich zu verhandeln, für welchen therapeutischen Aufwand wieviel Personal- und Sachkosten sowie gegebenenfalls besondere Strukturen notwendig sind. Mittelfristig streben wir eine settingübergreifende Flexibilisierung der Behandlung wie in den Modellprojekten an.

Der GBA soll auf Basis von wissenschaftlichen Leitlinien und der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) Mindestvorgaben für das Personal entwickeln. Die Psych-PV gilt jedoch als völlig veraltet. Wie soll das klappen?
Die Psych-PV hat sich mehr als 25 Jahre als Qualitäts- und Personalfindungsinstrument bewährt. Das Problem der Psych-PV ist, dass sie aus dem Jahr 1990 stammt und damit auf dem damaligen Fachwissen basiert. 26 Jahre später haben wir aber inzwischen für alle Störungsbilder Leitlinien, in denen immer drei Behandlungsbereiche definiert sind: Medikation, Psychotherapie und psychosoziale Interventionen. Der Aufwand für Psychotherapie und psychosoziale Interventionen ist in der Psych-PV aber nicht leitliniengerecht abgebildet. Wenn wir also leitliniengerecht behandeln wollen, kommen wir mit den Personalkennzahlen der Psych-PV nicht aus. Eine Gallenblasen-OP macht man heute schließlich auch nicht mehr wie vor 26 Jahren.

Dabei beschäftigen schon heute viele Häuser bis zu 25 Prozent weniger personal als die Psych-PV vorsieht ...
Ja, das stimmt. Das hat vor allem zwei Gründe: Zum einen finanzieren die Kassen die durch Tarifsteigerungen entstandenen durchschnittlichen Personalkosten der verschiedenen Berufsgruppen nicht aus. Somit erhalten die Kliniken kontinuierlich weniger Geld und können die aus der Psych-PV errechneten Personalstellen nicht umsetzten. Zudem müssen alle Häuser Investitionen aus laufenden Erlösen finanzieren, da die Länder ihrer Verpflichtung, Krankenhausinvestitionen zu finanzieren, nicht nachkommen. Beide Vorgänge sorgen dafür, dass statt 100 Prozent nur 80 Prozent oder weniger Psych-PV Umsetzung erfolgt.

Mit dem sogenannten Hometreatment soll die „sektorenübergreifende Versorgung” im häuslichen Umfeld gestärkt werden. Was sagen die niedergelassenen Kollegen dazu?
Die Formulierung ist verwirrend, da es eigentlich „settingübergreifend” heißen müsste. Hometreatment soll anstelle von Akutbehandlung im Krankenhaus stattfinden, das Akutbett steht also zu Hause. Nach der Akutbehandlung durch das Krankenhaus werden die Patienten wieder entlassen und vom niedergelassenen Facharzt weiter betreut.

Wie viele ihrer Vorstellungen werden Sie in den Verhandlungen durchsetzen können?
Wir sind da optimistisch. Uns hat geholfen, dass erstmalig alle 20 Fachgesellschaften- und verbände einer Meinung waren und im vergangenen Jahr dieses Alternativkonzept entwickelt haben. Wenn diese breite Front sich weiterhin dafür einsetzt, haben wir gute Chancen, dass die Entwicklung des neuen Entgeltsystems sachgerecht zum Erhalt einer qualitätsvollen Versorgung beitragen wird.

Passendes Thema auf dem Hauptstadtkongress in Berlin:
Psychiatrie – quo vadis: Steht eine 2. Reform ins Haus?
Freitag, 10. Juni 2016 | 11:30 - 13:00 Uhr

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