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Rheinland-PfalzDie erste deutsche Pflegekammer kommt

Mit der Verabschiedung des neuen Heilberufegesetzes hat der Mainzer Landtag auch für den Bereich der Pflege die Selbstverwaltung institutionalisiert.

Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte: Eine ganze Reihe von Heilberufen verfügt über eigene Kammern und damit über Selbstverwaltungskörperschaften – die Pflegeberufe aber nicht. Dies ändert sich jetzt offensichtlich. Einstimmig hat der Mainzer Landtag jetzt das novellierte Heilberufsgesetz auf den Weg gebracht. Als erstes Bundesland wird Rheinland-Pfalz damit eine Pflegekammer bekommen.

"Generationen haben darauf gewartet"
"Mit großer Freude" reagierte der Deutsche Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) auf die Entscheidung. Der Durchbruch sei geschafft, in  Rheinland-Pfalz werde "Pflegegeschichte geschrieben", heißt es in einer Presseerklärung des Verbands. Generationen von Pflegefachpersonen hätten auf diesen Moment gewartet, sagte Andrea Kiefer, Mitglied der Gründungskonferenz und Vorsitzende des DBfK Südwest in Stuttgart.

In verschiedenen Bundesländern konkretisieren sich mittlerweile politische Bestrebungen, um die Errichtung von Pflegekammern vorzubereiten und anzubahnen. Neben Rheinland-Pfalz ist aktuell auch Schleswig-Holstein als zweites deutsches Bundesland auf dem politischen Weg dorthin. Erst im September 2014 befasste sich das Kieler Kabinett mit einem Gesetzentwurf zur Errichtung einer Pflegekammer.

"Mehr als eine fixe Idee"
"Insgesamt macht dies deutlich, dass die Forderung nach Pflegekammern keine fixe Idee der Berufsgruppe ist", heißt es in einem Statement des DBfK. "Auch die Politik betrachtet die gleichberechtigte Beteiligung der Pflegeberufe an der Gestaltung der Gesundheits- und Sozialpolitik mittlerweile als richtigen Zugang zur Bewältigung zukünftiger Herausforderungen."

Eine Kammer lässt sich definieren als berufsständische Selbstverwaltungsorganisation in der Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts, die hoheitliche Aufgaben erfüllt. Zu den zentralen Aufgaben von Pflegekammern zählen nach Auskunft des DBfK das Führen eines Berufsregisters aller Pflegefachpersonen, fachliche Mitwirkung bei Gesetzgebungsverfahren, Erlass einer Berufsordnung, Regelung der Weiterbildung sowie Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung pflegerischer Berufsausübung.

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