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AufsichtsräteDie Haftungsfrage wird überbewertet

Die Mitarbeit in einem Aufsichtsrat ist eine ernstzunehmende Aufgabe. Ausreichend Zeit und die Besetzung mit unabhängigen Persönlichkeiten sind unabdingbar. Arbeitet das Gremium nach bestem Wissen und Gewissen darf es auch irren.

kma-Interview mit Axel Smend

Jüngst hat sich die Vereinigung der Aufsichtsräte in Deutschland (VARD) gegründet. Sie will verbindliche Grundsätze für die Arbeit von Aufsichtsräten formulieren. Heißt das, dass jeder Aufsichtsrat bislang machen konnte, was er wollte?

Nein, in keiner Weise. Im Aktiengesetz steht eigentlich ganz gut drin, was ein Aufsichtsrat zu tun hat. Das Gesetz wird komplementiert durch den deutschen Corporate Governance Kodex. Der gilt für börsennotierte Aktiengesellschaften wird aber auch – und das ist ganz wichtig – für andere Unternehmen angewandt. Neben diesem Kodex gibt es einen für öffentlich-rechtliche Unternehmen: Public Corporate Governance Kodex. In Berlin beispielsweise ist dieser speziell für Berliner Landesunternehmen heruntergebrochen. Daneben gibt es weiche Faktoren. Sie stehen in keinem Gesetz. Sind aber zu beachten, wenn gute Aufsichtsratsarbeit geleistet werden soll.

Titelgeschichte:Aufsichtsräte in Kliniken

Können Sie bitte ein Beispiel für solch einen weichen Faktor nennen?

Aber gerne! Das ist die Frage der Zeit. Jemand, der im Aufsichtsrat arbeitet – ich sage das ganz bewusst – muss Zeit mitbringen. Es geht ja nicht nur um die vier regulären Sitzungen im Jahr. Hinzukommen weitere außerordentliche Sitzungen sowie die Sitzungen der Ausschüsse: Prüfungs- oder Bilanzausschuss, Personalausschuss, Präsidialausschuss. All das erfordert Zeit. Und es ist nicht nur die Zeit, die man dann am Tisch bei den Sitzungen verbringt, hinzu kommt vor allem die Vorbereitungszeit und die Zeit zwischen den Sitzungen.

Nun gibt es Profis, die sehr schnell arbeiten, andere brauchen deutlich länger.

Richtig. Das muss man einfach anerkennen. Aber es gibt nach dem Aktiengesetz eine Vorschrift, die da heißt: Man darf zehn Aufsichtsratsmandaten nachgehen. Da würde ich ansetzen. Aus der zehn würde ich sofort eine drei oder vier machen.

Welche weiteren Faktoren sind noch wichtig?

Das Thema Rückgrat. Ich verstehe darunter, auch an unbequemen und unpopulären Meinungen festzuhalten. Deswegen plädiere ich in einem Bundes-, Landes- aber auch Kommunalunternehmen immer sehr für eine sehr weitgehende Unabhängigkeit der Kontrollmitglieder. Das ist eigentlich für mich das A und O einer jeglichen Verwaltungsrats- oder Aufsichtsratsbesetzung.

Wie beurteilen Sie die Haftungsfrage für Aufsichtsräte. Früher spielte das zumindest in der Öffentlichkeit keine Rolle?

Durch das Aktiengesetz ist die Haftungsfrage geregelt. Wenn Sie so wollen, stand die Haftungsfrage schon immer im Raum. Sie hinterfragt, ob der Aufsichtsrat "seine Hausaufgaben" pflichtgemäß gemacht hat. Etwa wenn Unterlagen nur "durchgewunken" werden oder bestimmte Fristen nicht eingehalten werden. Immer dann kommt die Haftungsfrage auf. Persönlich glaube ich, dass das Thema Haftung in Deutschland zu hoch aufgehangen wird.
Zu erwähnen ist hier die sogenannte Business Judgement Rule im Aktiengesetz. Sie besagt, dass bewusst eingegangene geschäftliche Risiken sowie Fehlurteile und Fehleinschätzungen nicht geahndet werden können, solange betriebswirtschaftliche und kaufmännische Grundregeln beachtet werden.

Die kma-Titelgeschichte über Aufsichtsräte in Kliniken lesen Sie hier.

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