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BundestagDigitale-Versorgung-Gesetz - was kommt ab 2020?

Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit den Stimmen der großen Koalition das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Neue digitale Angebote sollen für Patienten ab 2020 breiter zu nutzen sein.

Digitales Netzwerk
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Symbolfoto

Das Digitale-Versorgung-Gesetz regelt zudem, dass neben Praxen auch Apotheken und Kliniken an die geplante Datenautobahn des Gesundheitswesens andocken müssen. In der zuletzt umstrittenen Frage einer schnelleren Nutzung von Daten für die Forschung fügte das Parlament zusätzliche Sicherheitsregeln ein.

Spahn sagte, digitale Lösungen könnten den Patientenalltag konkret verbessern. "Wir gehen Schritt für Schritt in die digitale Zukunft." Jeder, der mitmachen wolle, solle mitmachen können. "Wer es aber lieber analog hat, bekommt es auch." Nach jahrelangem Gezerre um zusätzliche Funktionen für die elektronische Gesundheitskarte will der Minister mit seinem Digitalisierungsgesetz weiter Tempo machen. In Kraft treten soll es im Januar 2020, zustimmungspflichtig im Bundesrat ist es nicht.

Vorgesehen sind mehrere digitale Bausteine

Gesundheits-Apps: Bestimmte Apps fürs Handy sollen Patienten von der Kasse bezahlt bekommen, wenn ihr Arzt sie verschreibt. Spahn sprach von einer "Weltpremiere", die das "Wildwest" der Angebote beende. Es geht etwa um Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen oder digitale Tagebücher für Diabetiker. Dafür soll eine rasche Zulassung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kommen. Ein Jahr tragen die Kassen die Kosten, in dieser Frist müssen die App-Anbieter dann auch den Nachweis einer besseren Versorgung liefern. Ärztepräsident Klaus Reinhardt sagte, die große Menge mache das Unterscheiden nicht ganz einfach. Es gebe sinnvolle und hilfreiche Angebote, aber auch viel "Schnickschnack".

Telemedizin: Im vergangenen Jahr hatten die Ärzte das Berufsrecht weiter für Fernbehandlungen über digitale Technik geöffnet. Künftig sollen Patienten auch leichter Praxen ausfindig machen können, die Online-Sprechstunden anbieten. Darüber sollen Mediziner auf ihrer Internetseite informieren können. Einwilligungen und eine Aufklärung der Patienten sollen auch im Rahmen von Videosprechstunden möglich werden und nicht mehr nur persönlich vor Ort oder schriftlich.

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