Schon jetzt hängen Mitarbeiter in den Kliniken 40.000 Plakate aus, mit denen Patienten, Besucher sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Krankenhausreform mit dem Tenor "Die Politik lässt uns im Stich" informiert werden. Außerdem laufen weiterhin Gespräche mit Politikern. "Krankenhausreform - So nicht!", fasst DKG-Präsident Thomas Reumann die Bewertung des Reformentwurfs aus Krankenhaussicht zusammen. "Wir brauchen eine Krankenhausreform, die dort ansetzt, wo die wirklichen Probleme sind", führt Reumann weiter aus. Der jetzt vorliegende Entwurf leiste das nicht. Die anhaltend schwierige Lage vieler Krankenhäuser, die hohen Belastungen des Personals, vielerorts Personalengpässe, Sanierungsstau und immer weiter steigender Behandlungsbedarf, insbesondere in den Notfallambulanzen – das seien die drängenden Probleme, zu deren Lösung die Krankenhausreform maßgeblich beitragen müsse.
Anhörung im Bundestag am 7. September
"Die finanziellen Auswirkungen der Krankenhausreform werden von den Kassen völlig falsch dargestellt und eingeschätzt", erläutert DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Wer behaupte, die Reform würde im Zeitraum bis 2020 5,3 Milliarden Euro zusätzliche Mittel in die Kliniken bringen, müsse dazu sagen, dass bei dieser Art der Rechenmethode in der gleichen Zeit die Beitragseinnahmen der Krankenkassen um 100 Milliarden Euro steigen würden. "Tatsache ist, dass im Jahr 2017 gesetzliche Kürzungen in Höhe von circa 1 Milliarde Euro wirken und dass bis zum Ende der Legislaturperiode in den nächsten zwei Jahren bei den Krankenkassen durch die bislang vorgesehenen Maßnahmen so gut wie überhaupt keine Ausgabensteigerungen entstehen", sagt Baum.
Ihre wesentlichen Forderungen benennt die DKG in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf und für die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 7. September – sie lauten:
- Beibehaltung des den Kliniken seit 2013 gewährten Versorgungszuschlags von 0,8 Prozent. Die vorgesehene Abschaffung in 2017 würde den Krankenhäusern 500 Millionen Euro entziehen.
- Regelungen für die jährlichen Vergütungsanpassungen, die die tatsächlichen Kosten, insbesondere die Tariflohnsteigerungen, voll berücksichtigen. Die hier im Gesetzentwurf vorgesehenen Kürzungen müssen zurückgenommen werden.
- Kostendeckende Vergütungen für Leistungszuwächse; die im Gesetzentwurf vorgesehenen überzogenen Abstaffelungen der Vergütungen für zusätzliche Leistungen (Fixkostendegressionsabschläge) sind viel zu hoch.
- Deutliche Aufstockung der Vergütungen für die ambulanten Notfallbehandlungen. Mit 32 Euro pro Fall können die Vorhaltungskosten der Krankenhausambulanzen nicht ansatzweise gedeckt werden. Mehr als 10 Millionen ambulante Notfälle mit einem Fehlbetrag von 88 Euro pro Fall führen zu 1 Milliarde Euro nicht gedeckter Kosten.
- Die Bereitstellung von deutlich mehr Investitionsmitteln über den vorgesehenen Strukturfonds und die Öffnung des Anwendungsbereichs für den allgemeinen Investitionsbedarf der Krankenhäuser.


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