"Wenn sich niedergelassene Onkologen und onkologische Krankenhausambulanzen zusammenschließen wollen, müssen sie inzwischen Antragsordner mit bis zu 3.000 Seiten bei den Zulassungsgremien einreichen", ließ DKG-Hautgeschäftsführer Georg Baum in einer Pressemitteilung verlauten. Verantwortlich für diesen bürokratischen Super-Gau seien letztlich der GKV-Spitzenverband und die KBV. Sie praktizierten im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und in den Entscheidungsgremien (Bewertungsausschuss) mit ihrer strukturellen Mehrheit eine ASV-Verhinderungspolitik.
Absurde Erbringung von Leistungsnachweisen
Seit Jahren und Jahrzehnten in der Onkologie erfahrenen Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern würden geradezu absurde Nachweise über deren Leistungserbringung abverlangt. Alle sechs Monate würden Patienten gezwungen, sich eine erneute Verordnung für die Fortsetzung einer onkologischen Behandlung beim Haus oder im niedergelassenen Facharzt zu beschaffen. Nach altem Recht gab es über 700 Zulassungen für onkologische Erkrankungen zur Behandlung in Krankenhäusern. Nach neuem Recht würden nur noch wenige Kooperationsmodelle wegen der hohen bürokratischen Hürden übrig bleiben.
"Die nach neuem Recht vorgesehenen Verpflichtungen zur Kooperationen mit niedergelassenen Onkologen hat dazu geführt, dass die ASV jetzt durch Bürokratie überreglementiert worden ist, sodass neue Zulassungen kaum noch zu Stande kommen", so Baum.
Grundidee war der erleichterte Zugang
Die ASV sei geschaffen worden, um schwerkranken Patienten den Zugang zu Behandlungskompetenzen der Krankenhäuser zu ermöglichen. Es gehe um die Patienten und nicht um Fragen von Wettbewerb und Mittelstand. Wenn die KBV diese Diskussion führe, dann müsse sie diskutieren, ob die Durchführung onkologischer Behandlungen durch nicht darauf spezialisierte niedergelassene Ärzte aufrechterhalten werden könne, so Baum.


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