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StatementDKG sieht weiter Nachbesserungsbedarf bei Klinik-Nothilfen

Ständige Überprüfung und Nachbesserung der Hilfen essenziell

Trotz der positiven Einschätzung zu diesen Änderungen im Gesetzentwurf bleiben aber wesentliche Bedenken und Fragen bei den Verantwortlichen in den Krankenhäusern. Dabei geht es im vor allem darum, ob die komplexen, aus dem Regelsystem bekannten, Verwaltungs- und Abrechnungsprozesse auch in der Krise durchgängig funktionieren. „Es ist wichtig, dass Krankenhäuser, Krankenkassen und Politik das aufmerksam beobachten und dann schnell und pragmatisch reagieren, wenn Systeme ausfallen“, betonte der Präsident der DKG. Ebenfalls fortlaufend überprüft werden muss, ob die Notwendigkeiten der besonders in der Coronaversorgung gebundenen Maximalversorger, zum Beispiel Uniklinika, adäquat in dieser Regelung abgebildet sind.

Der vorgesehene Beirat, der bis zum 30. Juni 2020 prüfen soll, ob Regelungen verändert werden müssen, um die Stabilität der Krankenhäuser zu sichern, muss deshalb umgehend und frühzeitiger eingesetzt werden und zusammentreten. „Alle Maßnahmen stehen immer unter dem Vorbehalt, dass sie ständig überprüft werden. Das gilt für alle Maßnahmen, um die Infektionsketten zu brechen, genauso aber auch für die zur Finanzierung der Kliniken“, erklärte Dr. Gerald Gaß.

Einbindung von Reha-Kliniken gefordert

Noch keine Regelung gibt es für die Reha-Kliniken, die jetzt ebenfalls heruntergefahren werden, um sich auf Corona Patienten vorzubereiten. „Auch für die Reha gibt es die politische Aufforderung, Betten frei zu halten, deshalb muss es auch hier eine Kompensation geben. Wir gehen aber davon aus, dass diese Lücke schnell geschlossen wird“, so der Präsident der DKG.

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