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StatementDKG sieht weiter Nachbesserungsbedarf bei Klinik-Nothilfen

Krankenhäuser sehen die Nachbesserung der Politik zur Finanzierung der Kliniken in der Corona-Krise zwar grundsätzlich positiv. Dennoch blieben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zufolge auch jetzt noch drängende Fragen, die gemeinsam gelöst werden müssten.

Dr. Gerald Gaß
DKG
Dr. Gerald Gaß, Präsident der DKG.

Die Krankenhäuser erkennen an, dass Bundesgesundheitsminister Spahn auf die berechtigte und deutliche Kritik der Krankenhäuser sehr schnell reagiert hat. Aus Sicht der DKG bleibt die grundlegende Schwäche des Gesetzentwurfs, dass die Finanzierung der Kliniken auch im gegenwärtigen Ausnahmezustand weitgehend im Rahmen der komplexen Abrechnungssysteme erfolgen soll. „Wir sind unverändert der Auffassung, dass monatliche Abschlagzahlungen das bessere Konzept für die Krisenfinanzierung wäre“, so Gaß.

Der nun vorgelegte, revidierte Gesetzentwurf enthält verbesserte Regelungen, um die wirtschaftliche Stabilität der Krankenhäuser in diesem kritischen Ausnahmezustand zu sichern. „In den kommenden Wochen und Monaten müssen wir aber dringend gemeinsam, Politik, Krankenkassen und Krankenhäusern, anhand der jeweiligen Situation zu prüfen, ob ein Nachjustieren der im Gesetz vorgesehenen Regelungen erforderlich ist. Dies hat Minister Spahn mit einer generellen Revisionsklausel zugesagt“, erklärte DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß.

Zuschüsse zu Pflegepersonal- und Materialkosten positiv

Zentrale Nachbesserungen im neuen Gesetzentwurf sind die aufgestockte Freihaltepauschale zur wirtschaftlichen Stabilisierung für die Kliniken, die jetzt Operationen und Behandlungen verschieben und deshalb wegbrechende Erlöse zu verkraften haben. Diese beträgt nun 560 Euro pro ausgefallenen Behandlungstag und ist nicht mehr an bestimmte Größenklassen der Krankenhäuser gekoppelt. Diese gilt für alle zugelassenen Krankenhäuser und damit auch für die Psychiatrie.

Die von den Kliniken zur Entbürokratisierung vehement geforderte pauschale Pflegekostenfinanzierung wird mit 185 Euro pro Pflegetag festgesetzt und muss nicht wie zunächst vom Ministerium vorgesehen kompliziert mit den Krankenkassen verhandelt und spitz abgerechnet werden. Krankenhäuser mit nachweisbar höheren Pflegepersonalkosten können diese darüber hinaus geltend machen. „Diese Regelung ist jetzt gut, muss aber schon zum 1. April in Kraft treten und nicht erst einen Monat später, wie im Gesetz vorgesehen. Wichtig ist auch, dass die Politik verstanden hat, dass die Kliniken deutlich höhere Materialkosten für Schutzkleidung etc. zu verkraften haben. Diese Kosten werden nun mit einem Zuschlag von 50 Euro pro Patient finanziert“, so Gaß.

Weitere Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie notwendig 

Damit die Kliniken in den kommenden Wochen über ausreichend liquide Mittel verfügen, werden die Krankenkassen verpflichtet, alle Rechnungsbeträge im Jahr 2020 schon nach fünf Tagen an die Krankenhäuser zu überwiesen.

Ein wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau ist, dass die MDK-Prüfquote deutlich gesenkt wurde und die Strafzahlungen für dieses und das kommende Jahr komplett gestrichen sind. Ungelöst bleibt aber noch, die volle Dokumentationspflicht bei der Abrechnung hochkomplexer Behandlungen, wie zum Beispiel bei Schlaganfällen. Hier erwarten die Kliniken Zusagen der Krankenkassen zur Entbürokratisierung und Erlössicherung.

„Ein zentraler Kritikpunkt der Kliniken war auch der unzureichende Investitionszuschuss für zusätzliche Intensivbetten. Dieser wurde nun von 30 000 auf 50 000 € erhöht. Und zusätzlich wurde für die Krankenhäuser die Möglichkeit eingeräumt, bei den Ländern darüber hinausgehende Kosten geltend zu können. Das begrüßen wir ausdrücklich“, so Gaß.

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