Das DRG-System ist heute Grundlage der Vergütungssysteme der Krankenhäuser in fast allen europäischen Ländern. Trotzdem unterscheiden sie sich beträchtlich: So erhält ein Krankenhaus in Polen für die stationäre Behandlung eines Herzinfarktes rechnerisch rund 400 Euro, ein Krankenhaus in Irland dagegen für einen vergleichbaren Fall rund 7.900 Euro. Zusammen mit elf europäischen Partnern hat Reinhard Busse, Leiter des Fachgebiets Management im Gesundheitswesen an der TU Berlin, einen systematischen Überblick über Unterschiede und Gemeinsamkeiten von zwölf europäischen Krankenhaus-Vergütungssystemen veröffentlicht.
In den Niederlanden gibt es 4.400 DRGs
Zunächst: Die Anzahl der möglichen DRGs schwankt beträchtlich, von unter 600 verschiedenen DRGs in Polen bis zu rund 4.400 in den Niederlanden. "Fast jedes Land hat seine eigenen DRGs. Über die unterschiedlichen Bemessungs- und Informationsgrundlagen dazu gab es bislang wenig bis gar keine Informationen. Die Gründe für die großen innereuropäischen Schwankungen bei der Vergütung waren daher unbekannt", so Wilm Quentin, Mitarbeiter von Reinhard Busse.
Herzinfarkt und Schlaganfall: Komplikationen werden in England und Österreich nicht berücksichtigt
"Wir haben wir neben einem allgemeinen Vergleich zehn konkrete Fälle, wie Herzinfarkt oder Schlaganfall, pro Land durchgerechnet und herausgearbeitet, wo sich die Systeme unterscheiden und wo jeweils Optimierungsbedarf besteht", berichte Quentin. Bei Patienten mit Herzinfarkt wird etwa in England und Österreich nicht unterschieden, ob die Patienten bestimmte Komplikationen oder Begleiterkrankungen zeigen. Daher erhalten Krankenhäuser für komplizierte Fälle die gleiche Bezahlung wie für weniger komplizierte Fälle. Das gleiche trifft auch für Schlaganfallpatienten zu. Außerdem unterscheiden viele DRG-Systeme, zum Beispiel in Frankreich, Irland und Schweden nicht, ob bei Schlaganfallpatienten versucht wird, das verursachende Blutgerinnsel im Gehirn aufzulösen. Auch die mit diesem Eingriff verbundenen Kosten werden nicht adäquat vergütet. Es ist das erklärte Ziel dieser Forschung, dazu beizutragen, dass im Dialog mit Ärzten und Entscheidungsträgern, Vergütungssysteme in den einzelnen Partnerländern transparenter und gerechter gestaltet werden.
Die USA können von den Europäern lernen
Für die Aprilausgabe der amerikanischen Zeitschrift "Health Affairs" wurde Prof. Dr. med. Reinhard Busse jetzt aufgefordert, die in Europa weiterentwickelten Vergütungssysteme mit dem aktuellen Vergütungssystem in den USA zu vergleichen. "Die europäischen Länder Deutschland, England, Frankreich, die Niederlande und Schweden geben für Krankenhausbehandlungen einen deutlich geringeren Anteil des BIP aus als die USA — bei einem sehr hohen gesundheitlichen Standard", erklärt Wilm Quentin. "Unser Vergleich zeigt, dass, obwohl die Systeme in den USA und Europa nur bedingt vergleichbar sind, die USA an einigen Stellen von den Erfahrungen der europäischen Systeme profitieren könnten." Wird in den USA ein Patient entlassen und zwei Tage später mit dem gleichen Krankheitsbild wieder eingeliefert, so kann das Krankenhaus dort erneut eine Fallpauschale abrechnen. In einem vergleichbaren Fall in Deutschland oder England kann das Krankenhaus nur dann eine neue Fallpauschale berechnen, wenn die Entlassung mehrere Wochen zurück liegt. "Ziel ist es, Krankenhäuser anzuhalten, Patienten erst dann zu entlassen, wenn sie wirklich genesen sind", so Quentin.
Das Arzthonorar in den USA nicht in der Fallpauschale enthalten
Unterschiede finden sich auch bei der Ärztehonorierung. In den europäischen Fallpauschalen ist das Arzthonorar inbegriffen. In Amerika dagegen muss der Arzt extra bezahlt werden, was zu unterschiedlichen Rechnungen für die gleiche Leistung führen kann. Außerdem wird in Europa die Menge der zu behandelnden Patienten teilweise gedeckelt, um zu verhindern, dass Krankenhäuser aus finanziellen Gründen immer mehr Patienten behandeln, die nicht unbedingt ins Krankenhaus müssten. "Daher gibt es in den meisten europäischen Systemen — im Gegensatz zu den USA — einen Mechanismus, um einen starken Anstieg der Patientenzahlen zu verhindern", erläutert Quentin. Zum Beispiel werden in Deutschland zusätzliche Leistungen, die eine bestimmte, für jedes Krankenhaus ausgehandelte, Erlössumme übersteigen, nur zu einem reduzierten Satz vergütet.
"Ganz generell zeigt der Vergleich, dass die Vergütungssysteme in vielen europäischen Staaten breitere, aktuellere und genauere Informationen heranziehen, um Fallpauschalen festzulegen, die dann einen umfassenderen Geltungsbereich haben als in den USA. Dabei berücksichtigen sie auch eher den Schweregrad einer Erkrankung. Im Ergebnis reflektieren die europäischen DRGs daher besser die tatsächlichen Kosten", summiert Wilm Quentin.
Das Forschungsprojekt "Euro DRG" wurde von der EU finanziert. Die Ergebnisse wurden in der April-Ausgabe der US-amerikanischen Fachzeitschrift "Health Affairs" publiziert.


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