
Im G-BA, dem höchsten Entscheidungsgremium der Selbstverwaltung, sind Ärzte, Zahnärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser vertreten.
Der Gesetzgeber hatte bereits mit dem sogenannten Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, das erhebliche Eingriffe der Bundesaufsicht ermöglicht, die Selbstverwaltung eher geschwächt als gestärkt. Anlass für die Novelle waren Unregelmäßigkeiten bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Die einstimmige Ablehnung des Ausschusses in beiden Fällen sei einmalig, machte Edgar Franke, Vorsitzender des Bundestags-Gremiums, deutlich. Der Vorschlag für den Geschäftsführer des Spitzenverbandes der Fachärzte, Lars Lindemann, kam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Die Betriebskrankenkassen hatten den ehemalige AOK-Mann Uwe Deh vorgeschlagen.
Dem Vernehmen nach hatte die Kassenseite kritisiert, dass sich Lindemann als FDP-Bundestagsabgeordneter wiederholt gegen das Prinzip der Selbstverwaltung positioniert hatte. Die Selbstverwaltung hat nun sechs Wochen Zeit, neue Vorschläge zu machen.
Der Verwaltungsrat des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung kritisierte, die unmittelbaren Eingriffsmöglichkeiten des Gesundheitsausschusses in solche Personalentscheidungen widersprächen dem Prinzip der Steuerung des Gesundheitswesens durch die Selbstverwaltung.




Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen