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Charité BerlinEinstweilige Verfügung gegen unbefristeten Streik abgelehnt

Das Arbeitsgericht Berlin hat die einstweilige Verfügung gegen den unbefristeten Verdi-Streik an der Charité abgelehnt.

Dabei hat das Gericht die Gewerkschaft auf ihre Verantwortung für die Patientensicherheit hingewiesen. Die Uniklinik wollte die einstweilige Verfügung erwirken, weil sie den Streik für unverhältnismäßig und das Patientenwohl als gefährdet ansah. Insgesamt sollen laut Verdi-Ankündigung 113 Intensivbetten sowie rund 800 Betten in allen Fachbereichen geschlossen werden.

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