
Bei der jetzt anlaufenden Rückkehr in den Normalbetrieb dürfe nicht übersehen werden, dass es für Mitarbeiter im Gesundheitsdienst weiter ein signifikantes Ansteckungsrisiko gebe. Ärzte und Pflegekräfte sowie Mitarbeiter des Rettungsdienstes infizierten sich nach den Zahlen des Robert Koch Instituts (RKI) weiter überdurchschnittlich oft mit SARS-CoV-2. Aktuell seien es täglich immer noch circa 100 Mitarbeiter bundesweit. Dies entspreche etwa 15 Prozent aller Neuinfektionen.
Demgegenüber sei aber zu wenig über die Umstände dieses Infektionsgeschehens bekannt, kritisiert der VLK. Um das Risiko und gezielte Schutzmaßnahmen besser beurteilen zu können, sei dies aber zwingend erforderlich. Bereits bei der Erfassung entstehe demnach eine erhebliche Dunkelziffer, da immer noch bei circa 30 Prozent der Meldebögen die entsprechenden Angaben fehlten. Eine Zuordnung zu einzelnen Berufsgruppen sei überhaupt nicht möglich. Das RKI habe zwar zusätzliche Informationen über das Infektionsgeschehen durch Rückfragen bei den Gesundheitsämtern angekündigt, aber bisher lägen diese nicht vor.
Bereitstellung von Schutzausrüstung und Meldesystem verbessern
Laut VLK sei für einen wirksamen Infektionsschutz eine regelmäßige Testung der Mitarbeiter überfällig. Diese müsse den Kliniken nach Ansicht des Verbandes zudem zwingend erstattet werden. Auch die Maskenfrage stelle sich weiter. Denn die zunehmende Diskussion über die Bedeutung von Aerosolen in der Infektionskette mache die Anwendung von FFP2 Masken im Gesundheitsbereich eventuell viel häufiger notwendig, als es die RKI Richtlinien bisher vorsehen. So biete der Mund-/Nasenschutz (MNS) vor Aerosolen keinen ausreichenden Schutz. Eine ständige Bereitstellung von Schutzmaterialien, insbesondere von Masken - wenn nötig auch zum Wechsel während einer Schicht - sei daher unabdingbar.
Die logistischen Probleme in der zentralen Beschaffung müssten deshalb schnell gelöst werden, so der Verband. Um mehr Details über die Ansteckungswege zu erhalten, müsse der Meldebogen zum Coronarvirus bei Infektionen von Mitarbeitern im Gesundheitsdienst in Zukunft außerdem deutlich differenzierter werden und vollständig ausgefüllt sein. Nur eine zentrale Auswertung durch das RKI könne zu den notwendigen Erkenntnissen führen. Sollten es dazu Änderungen in § 11 des Infektionsschutzgesetzes bedürfen, so seien diese zeitnah zu veranlassen, fordert der VLK.







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