Mit den Fördermitteln sollen Projekte zu neuen Versorgungsformen und zur Versorgungsforschung gefördert werden. In den nun insgesamt sechs veröffentlichten Bekanntmachungen sind unter anderem Themenfelder, Förderkriterien, sowie Details zum Antragsverfahren festgelegt. Zwei Bekanntmachungen, eine themenspezifische und eine themenoffene, betreffen neue Versorgungsformen. Die so geförderten also Projekte sollen über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.
Folgende Themenfelder werden laut GBA gefördert:
- Versorgungsmodelle in strukturschwachen und ländlichen Gebieten
- Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie sowie Arzneimitteltherapiesicherheit
- Versorgungsmodelle unter Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health
- Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen:ältere Menschen
- Menschen mit psychischen Erkrankungen
- pflegebedürftige Menschen
- Kinder und Jugendliche
- Menschen mit seltenen Erkrankungen
Die vier weiteren Bekanntmachungen betreffen die Versorgungsforschung, darunter mit folgenden Förderschwerpunkten:
- Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und Patientensicherheit in der Versorgung
- Verbesserung von Instrumenten zur Messung von Lebensqualität für bestimmte Patientengruppen
- Innovative Konzepte patientenorientierter Pflege unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsteilung und der Schnittstellen sowie der Integration ausländischer anerkannter Pflegefachkräfte in den VerbesserungsalltagVerbesserung der Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit der GKV-Versorgung
- Ursachen, Umfang und Auswirkungen administrativer und bürokratischer Anforderungen im Gesundheitswesen auf die Patientenversorgung sowie Entwicklung geeigneter Lösungsansätze
Einsatz und Verknüpfung von Routinedaten zur Verbesserung der Versorgung
Alle Förderdetails gibt es hier.
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erhielt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind, zu fördern. Übergeordnetes Ziel des Innovationsfonds ist eine qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck einen Innovationsfonds aufgelegt. Die zur Verfügung stehende Fördersumme beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro jährlich. Hierbei sind 225 Millionen Euro für die Förderung neuer Versorgungsformen und 75 Millionen Euro für die Versorgungsforschung vorgesehen.




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