Die Rechtspolitiker der Koalition hatten sich schon vor einigen Wochen auf den Kompromiss verständigt, die Gesundheitspolitiker der SPD jedoch hatten bis zuletzt Bedenken. Sie sahen den Patientenschutz zu wenig berücksichtigt, gaben am schließlich aber doch grünes Licht für das Gesetz von Justizminister Heiko Maas (SPD). Danach sollen Bestechung und Bestechlichkeit in den Heilberufen künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können, in besonders schweren Fällen mit bis zu fünf Jahren. Der Bundesgerichtshof hatte 2012 kritisiert, dass niedergelassene Ärzte durch die bisherigen gesetzlichen Regelungen nicht wegen Korruption belangt werden können.
Der AOK-Bundesverband kritisierte, dass die Regelungen für Apotheker durch Änderungen in den Ausschüssen abgeschwächt worden seien. Der Vorstandsvorsitzende der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), Ingo Kailuweit, dagegen hat die Einigung der großen Koalition grundsätzlich begrüßt. "Der Bundesgerichtshof hat von der Politik vor nunmehr fast vier Jahren eine rechtliche Klarstellung gefordert. Die Bundesregierung hat dieses Thema vor über einem Jahr aufgegriffen. Insofern wird es allerhöchste Zeit für das Anti-Korruptionsgesetz", sagte Kailuweit.
"Patienten müssen weiter fürchten"
Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, sieht das anders: "Was zum Schutz der Patienten gedacht war, entpuppt sich jetzt als Wettbewerbsstärkungsgesetz für Pharmaunternehmen, Ärzte und Apotheker. Patienten müssen weiter fürchten, korruptem Verhalten ausgeliefert zu sein", kritisiert Brysch. Auch das Problem der umstrittenen Anwendungsbeobachtungen von Medikamenten an Patienten "fasst der Gesetzgeber nicht an", sagte Brysch. So würden weiterhin ungefragt 1,7 Millionen Patienten jährlich mit fragwürdigen Studien überzogen. "Transparenz sieht anders aus."
Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink kritisierte, nach monatelangem Streit der Koalitionäre würden dem Gesetzentwurf "auf den letzten Metern noch die Zähne gezogen. Im Ergebnis bleibt der Schutz der Patientinnen und Patienten vor interessengeleiteten Empfehlungen von Ärzten und Apothekern auf der Strecke." KKH-Chef Kailuweit sagte: "Es ist in Ordnung, Verstöße gegen berufsrechtliche Pflichten nicht ins Gesetz aufzunehmen, denn das dient der Rechtssicherheit." Schließlich sei das Berufsrecht nicht in allen Bundesländern identisch und gelte auch längst nicht für alle Leistungserbringer. Unterm Strich seien bei Bestechung und Bestechlichkeit vor allem die Patienten die Leidtragenden. "Jeder verhinderte Korruptionsfall dient somit dem Wohl des Patienten."


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