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MDK-ReformgesetzGKV-Spitzenverband bemängelt Ausschaltung der sozialen Selbstverwaltung

Richtlinienkompetenz beim GKV-Spitzenverband belassen

Sowohl für die Medizinischen Dienste als auch für die Krankenkassen ist es von elementarer Bedeutung, dass Begutachtungsgrundlagen der Medizinischen Dienste mit der Rechtsauslegung der Krankenkassen übereinstimmen. Daher muss die Richtlinienkompetenz für leistungs- und vertragsrechtliche Fragestellung auch künftig beim GKV-Spitzenverband liegen. Die funktionierende Zusammenarbeit zwischen GKV-Spitzenverband und den Medizinischen Diensten solltebeibehalten werden.

Kostspielige Reformpläne bei Krankenhaus-Abrechnungen

Ab 2020 sollen die Prüfungen von Krankenhausabrechnungen durch Krankenkassen begrenzt werden. Krankenkassen dürften auffällige Krankenhausabrechnungen dann nur noch prüfen, bis ihre Quote erreicht ist – alle anderen Rechnungen müssen sie ignorieren, auch wenn es Hinweise auf Fehler gibt.

Eine Begrenzung der Prüfungen ist der falsche Weg, insbesondere mit der vorgesehenen sehr niedrigen Prüfquote. Dieser Ansatz ignoriert die Erfahrungswerte aus der jahrelangen Prüfpraxis der Krankenkassen, was dazu führt, dass gerade jene Krankenhäuser, die falsch abrechnen, geschont werden. Für die Solidargemeinschaft wird sich der finanzielle Verlust - allein für das Jahr 2020 - auf mindestens 1,2 Milliarden Euro belaufen. Nimmt man die Perspektive der Beitragszahlenden ein, handelt es sich um Gelder, die Krankenhäuser zu Unrecht erhalten haben und die für die Versorgung der Versicherten an anderer Stelle fehlen.

Bisher filtern Krankenkassen bei einer durchschnittlichen Prüfquote von jährlich17,1 Prozent falsche Rechnungen der Krankenhäuser heraus und holen damit jährlich rund 2,8 Milliarden Euro ins System zurück. Mit einer durch das MDK-Reformgesetz geplanten maximalen Prüfquote von zehn Prozent je Krankenhaus für 2020 wird das nicht mehr möglich sein.

Andere Vorschläge des Gesetzgebers im MDK-Reformgesetz bei einer Neuaufstellung des Rechnungsmanagements unterstützt der GKV-Spitzenverband hingegen ganz deutlich. Richtig ist es, dass Krankenhäuser ihre Rechnungen künftig verbindlich stellen müssen; ein Nachreichen von Daten durch die Krankenhäuser, um die Rechnung zu ergänzen, wird nicht mehr möglich sein. Auch die vom Gesetzgeber geforderte Datentransparenz wird aus Sicht der GKV helfen, klar zutrennen zwischen jenen Krankenhäusern, die korrekt abrechnen, und jenen, die das nicht tun.

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