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Kommentar von kma-Herausgeber Florian Gerster„Gröhe muss unbequeme Themen anpacken”

Die jüngste Krankenhausreform gehe nicht weit genug, kritisiert kma-Herausgeber Florian Gerster. Vom Bundesgesundheitsminister fordert er den Mut, über die laufende Legislaturperiode hinaus die Weichen zu stellen: mit einem Neuanlauf für eine monistischen Finanzierung von Betriebs- und Investitionskosten; und einer Überarbeitung des Risikostrukturausgleichs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Die Deutsche Presseagentur dpa meldete im Herbst 2015: "Auf die Arbeitnehmer kommen 2016 höhere Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu. Wie Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe mitteilte, steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf voraussichtlich 1,1 Prozent, der durchschnittliche Gesamtbeitrag auf 15,7 Prozent.” Man reibt sich die Augen: Bildeten die Krankenkassen nicht bis vor kurzem Milliardenreserven aus nicht verbrauchten Beitragsgeldern, vor allem wegen des Beschäftigungszuwachses und der großzügigen Lohnerhöhungen?

Das Dauerthema Kostendämpfung im Gesundheitswesen ist zurückgekehrt. Diesmal ist es verbunden mit der Forderung, zur paritätischen Finanzierung der GKV zurückzukehren und auch die Arbeitgeberbeiträge anzuheben. Die Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von hunderttausenden Flüchtlingen – mit Hilfe einer Gesundheitskarte – ist dabei noch nicht berücksichtigt.

Verteilungskampf zwischen Bund und Ländern
Die jüngste Krankenhausreform mit dem Schwerpunkt "Qualität” wird mehr zusätzliches Geld kosten, als ursprünglich vorgesehen war. Der Kostenanstieg bis zum Jahr 2020 wird auf mehr als acht Milliarden Euro geschätzt. Ein wesentlicher Teil des Verteilungskampfs in der die Gesetzgebung begleitenden Debatte spielte sich nicht zwischen Kostenträgern und Anbietern im Gesundheitswesen ab, sondern zwischen Bund und Ländern. Die Länder machen derzeit in ihrer Verantwortung für die Krankenhausversorgung dabei alles andere als "bella figura”: Sie reklamieren einerseits ihr angeblich unverzichtbares Recht der Krankenhausplanung; andererseits sind sie aber nicht oder nur selten zu Rückschnitten der stationären Überversorgung in Ballungsgebieten bereit. Weiterhin erfüllen sie ihre Verpflichtung zur Investitionsfinanzierung nur "dem Grunde nach” und reichen sie an die dafür nicht zuständigen Krankenkassen weiter.

Wenn Hermann Gröhe die Weichen über diese Legislaturperiode hinaus richtig stellen will, muss er sich mit weitergehenden Strukturreformen befassen. Dazu gehört zum einen der alte Plan einer monistischen Finanzierung von Betriebs- und Investitionskosten in der stationären Krankenversorgung, der der GKV mehr Einfluss auf die Bedarfsplanung einräumen würde. Und zum anderen die Überarbeitung des Risikostrukturausgleichs in der Gesetzlichen Krankenversicherung, deren Notwendigkeit auch von der Politik mittlerweile erkannt worden ist. Unbequeme Themen. Eine Win-win-Situation, wie sie die Überschrift "Qualität” der aktuellen Krankenhausreform suggerierte, wird das mit großer Wahrscheinlichkeit nicht werden.

Florian Gerster, kma-Herausgeber


Hinweis für unsere Leser: In der Druckausgabe der kma Dezember/2015 erschien dieser Kommentar in der Rubrik "HerausgeberSichten". Versehentlich platzierten wir dort das Porträtbild von Mit-Herausgeber Axel Ekkernkamp. Die Kolumne, die im Heft auf Seite 74 stand und dort überschrieben war mit "Und täglich grüßt das Murmeltier" stammt aber aus der Feder von Florian Gerster.

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