Gröhe: Screening muss eventuell angepasst werden
Dies ist keine Reaktion auf den Kieler Fall. Der Verordnungsentwurf befindet sich bereits in der Ressortabstimmung. Im Sommer soll die Verordnung in Kraft treten. In Kiel trugen mehrere gestorbene Patienten zusätzlich zu teils schweren Erkrankungen den Keim. In den meisten Fällen wurde das Bakterium als Todesursache eindeutig ausgeschlossen, in anderen wurde die Ursache nicht klar festgestellt. "Der Kieler Fall muss auch Anlass sein erneut zu prüfen, inwieweit das Screening angepasst werden muss", äußerte Gröhe. "Wir haben den Krankenkassen gesetzlich aufgegeben, Verfahren zu erproben, durch die Patienten bereits im Vorfeld geplanter Krankenhausaufenthalte auf bestimmte gefährliche Keime untersucht werden."




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