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KrankenhauszukunftsgesetzIT-Sicherheit in Krankenhäusern als Bedingung für finanzielle Förderung

Drei Milliarden Euro sind im Konjunkturprogramm der Bundesregierung für die Digitalisierung der Krankenhäuser vorgesehen. Laut „Handelsblatt“ will Minister Jens Spahn (CDU) die Verteilung der Gelder von Investitionen in IT-Sicherheit abhängig machen.

Schild mit darauf abgebildetem Schloss
fotomek/stock.adobe.com
Symbolfoto

Die Bundesregierung plant über das sogenannte „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ die Digitalisierung im Gesundheitswesen mit drei Milliarden Euro aus seinem Konjunkturpaket zu fördern. Das Bundesgesundheitsministerium hat diese Pläne nun in einem ersten Entwurf zum „Krankenhauszukunftsgesetz“ (KHZG) konkretisiert.

Nach Informationen des Handelsblatts sieht der Entwurf vor, die Förderung über einen Krankenhauszukunftsfonds auf den Weg zu bringen. Diese finanzielle Unterstützung sollen nur Krankenhäuser erhalten können, die wenigstens 15 Prozent des Geldes in ihre IT-Sicherheit investieren.

Konkrete Förderung, statt Gießkannenprinzip

Die finanziellen Mittel zur Förderung der Krankenhäuser sollen zu 70 Prozent vom Bund und zu 30 Prozent von Ländern oder Krankenhausträgern kommen. Daneben sollen die Investitionsverpflichtungen der Länder in die Kliniken weiterhin sichergestellt werden.

Weitere Bedingungen für die Unterstützung aus dem Fond sind neben der Investition in die eigene IT-Sicherheit die Schaffung von einheitlichen digitalen Standards an den Krankenhäusern. Demnach muss gewährleistet werden, dass Daten in die digitale Patientenakte übertragbar sind. Die Fördergelder sollen somit nicht über ein Gießkannenprinzip an alle Krankenhäuser verteilt werden, sondern an konkrete und messbare Prozesse gebunden sein.

Förderung von Projekten im Bereich Digitalisierung

Zuvor waren bereits Stimmen laut geworden, welche die Verteilung der Gelder an den Digitalisierungsstand von Krankenhäusern geknüpft sehen wollten. Von diesem Vorgehen hatte man sich Anreize zur Digitalisierung versprochen. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht zwar eine Überprüfung des Digitalisierungsstands vor, doch dieser erfolge nur zu Forschungszwecken. 

Von den Mitteln profitieren sollen Projekte, welche die Digitalisierung von Aufnahme- und Entlassungsverfahren sowie von Pflege- und Behandlungsdokumentation auf den Weg bringen. Außerdem wird der Ausbau von teil- und vollautomatisierten Entscheidungsunterstützungssystemen bezuschusst sowie die Einrichtung von modernen Notfallambulanzen bezuschusst. Ebenfalls gefördert werden Projekte im Bereich Telemedizin sowie Cybersicherheit.

Finanzielle Förderung bis Ende 2021 vorgesehen

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Hygieneregelungen sollen zudem Umbaumaßnahmen zur Verkleinerung von Patientenzimmern gefördert werden. Auf diese Weise sollen Abstandsregeln auch in Krankenhäusern besser umgesetzt werden können.

Bis zu drei Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes und bis zum 31. Dezember 2021 sollen die Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds verfügbar sein. Nicht in Anspruch genommene Gelder sollen in den Gesundheitsfonds fließen, aber weiterhin nur für die Digitalisierung erhältlich sein.  

 

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