kma-Interview mit Marcel Huber
Herr Huber, Sie haben Ende des Jahres im Bundesrat eine Resolution zur Finanzierung des Gesundheitswesen im ländlichen Raum eingebracht, die von den Ländern einstimmig verabschiedet wurde – können Sie die wichtigsten Eckpunkte kurz beschreiben? Was wollen Sie mit wie viel Geld fördern?
Eine gute Krankenhausversorgung ist ein unverzichtbarer Baustein zur Sicherung der Lebensqualität in Bayern. Mit unserer Bundesratsinitiative zu den laufenden Kosten der Krankenhäuser haben wir ein klares sozialpolitisches Zeichen gesetzt, um die Krankenhäuser aus ihrer schwierigen, finanziellen Lage zu befreien. Der Bund ist gefordert, dem mehrheitlichen Länderwillen zu folgen und umgehend ein Gesetz vorzulegen, das die in Krankenhäusern anfallenden Kostensteigerungen, zum Beispiel durch Tarifverträge, besser in der Vergütung berücksichtigt. Zudem soll die geltende Regelung, dass bei steigenden Patientenzahlen die Preise für die Behandlungen pauschal gesenkt werden, abgeschafft werden. Wir wollen damit vor allem den wirtschaftlichen Betrieb von Krankenhäusern im ländlichen Raum sichern. Was die Investitionskosten betrifft, hat Bayern bereits gehandelt: die Investitionsförderung für die Krankenhäuser wurde auf 500 Millionen Euro pro Jahr erhöht.
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Die CSU-Landesgruppe im Bundestag hat jetzt ebenfalls ein Papier verabschiedet, das nach erster Lektüre hinter Ihrer Resolution zurückbleibt. Was halten Sie von diesem Vorstoß?
Wir haben ein gemeinsames Ziel: die hochwertige medizinische Versorgung zu sichern. Angesichts der steigenden Zahl an Krankenhäusern in Bayern, die durch die politischen Rahmenbedingungen ins Defizit zu geraten drohen, brauchen wir mehr finanzielle Mittel, um die Qualität der Kliniken zu erhalten. Gerade die Kliniken im ländlichen Raum sichern ein Stück Lebensqualität der Menschen vor Ort. Die Existenz der Krankenhäuser darf nicht gefährdet werden.
Werden solche Vorstöße im Wahlkampfjahr in der CSU nicht abgestimmt?
Ich kann Ihnen versichern, wir sind in engem Dialog.
Herr Singhammer ließ durchblicken, er habe das aus der Resolution übernommen, was im Bund durchsetzbar ist. Inwieweit ändert sich die Lage durch das Ergebnis der Niedersachsen-Wahl: Der Bundesrat hat nun das Initiativrecht und kann auch den Vermittlungssauschuss anrufen. Welche realistischen Chancen ergeben sich so für Ihre Resolution angesichts dieser neuen Situation?
Unsere Forderungen für eine bessere Finanzierung der Krankenhäuser bei den Betriebskosten haben bereits eine deutliche Mehrheit im Bundesrat bekommen. Jetzt ist der Bund gefordert, diese klare Mehrheitsmeinung der Länder auch umzusetzen.


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