Das Bundeskabinett brachte eine entsprechende Verordnung zur begrenzten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) auf den Weg. Der Bundestag hatte das Gesetz dazu bereits im Juli 2011 beschlossen, doch erst durch Inkrafttreten der Verordnung dürfen die Gentests tatsächlich durchgeführt werden. Der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen.
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