Erzbischof Joachim Kardinal Meisner hat sich nach der Kölner Klinikaffäre bei dem abgewiesenen Vergewaltigungsopfer entschuldigt. "Dieser Vorgang beschämt uns zutiefst, denn er widerspricht unserem christlichen Auftrag und Selbstverständnis", stellte er in einer Stellungnahme fest. Was der Frau widerfahren sei, hätte nie geschehen dürfen. Es gebe keine kirchliche Anweisung, Vergewaltigungsopfer anders zu behandeln oder abzuweisen. In der vergangenen Woche war bekanntgeworden, dass eine junge Frau nach einer mutmaßlichen Vergewaltigung an zwei katholischen Krankenhäusern in Köln abgewiesen worden war. Es müsse genau erforscht werden, was zu dieser Abweisung geführt habe. "So etwas darf sich auf keinen Fall wiederholen", stellte Meisner fest.
"Unerträgliche Entscheidungssituationen"
"Eine Vergewaltigung ist ein schlimmes Verbrechen", erläuterte der Kardinal. In einem solchen Fall müsse jede notwendige medizinische, seelsorgerische und menschliche Hilfe geleistet werden, einschließlich der Spurensicherung. Meisner sprach sich allerdings indirekt gegen die Verordnung der "Pille danach" aus, die durch Verhinderung oder Verzögerung des Eisprungs eine Schwangerschaft verhindern kann. Die Kirche vertrete eine klare Position des absoluten Lebensschutzes. Er sei sich bewusst, dass das wie in dem Fall der jungen Frau zu "unerträglichen Entscheidungssituationen" führen könne. An die "Null-Toleranz-Grenze" für die "Pille danach" hatte der Caritasverband die katholischen Krankenhäuser im Erzbistum in einem Rundbrief vom 13. Februar 2012 erinnert. Die Klinikleitungen sollten Vorkehrungen prüfen, die die Ausstellung eines Rezeptes für die "Pille danach" in ihrem Haus wirklich ausschlössen.
Rundbrief der Caritas
In dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Brief, über den zunächst der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtet hatte, wird die Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern angeregt, "sich so gemäß der Lehre der Kirche zu verhalten", dass der Schutz des ungeborenen Lebens deutlich werde. Patienten solle immer klar sein, mit wem sie es zu tun haben: Mit dem Klinikpersonal oder einem Notarzt der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), der die "Pille danach" verschreiben kann. Anlass für den Rundbrief war nach Angaben von Caritas und Erzbistum die Täuschungsaktion einer Frau. Die hatte in vier katholischen Krankenhäusern ein Rezept für die "Pille danach" bekommen, allerdings von den dort angesiedelten KV-Notfallpraxen.


Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen