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KrankenhausreformKassen verärgert über Finanzregelung

Das Gesundheitsministerium will in einer Verordnung den Krankenkassen-Anteil von bis zu 500 Millionen Euro zum Abbau von Überkapazitäten im Krankenhausbereich in den Haushalt der Länder einstellen. Darüber streitet das Ministerium mit dem GKV-Spitzenverband.

Der GKV-Spitzenverband befürchtet, dass die Länder diese Mittel der Beitragszahler genauso für Investitionen zweckentfremden könnten wie Gelder, die von den Kassen zur Finanzierung der Betriebskosten aufgebracht werden. Die Länder sind für die Krankenhaus-Investitionen zuständig, die Krankenkassen für die Betriebskosten. Die Kassen beklagen seit langem, dass die Länder ihren Verpflichtungen zu Investitionen nicht nachkämen und mit Mitteln der Krankenkassen für Betriebskosten quersubventionierten.

Das Krankenhausstrukturgesetz war am 5. November vom Bundestag beschlossen worden. Zur Finanzierung von Umstrukturierung oder Abbau der Überkapazitäten im Klinikbereich wurde darin ein Fonds eingerichtet, in den die Krankenkassen bis zu 500 Millionen Euro einzahlen sollen. Die Länder sollen in gleichem Maß gegenfinanzieren.

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