Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG
Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG

SicherstellungszuschlägeKBV darf im GBA nicht mitstimmen

Wenn im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) über Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser entschieden wird, betrifft das nicht den vertragsärztlichen Leistungssektor. Deshalb darf die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) dabei künftig auch nicht mitreden, hat das Bundesgesundheitsministerium entschieden.

Seinen bisherigen Beschluss zu den Stimmrechten in dieser Frage muss der GBA jetzt neu regeln, fordert das Ministerium in einem Brief an das höchste Organ der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Der GBA-Beschluss vom 21. Januar 2016 wurde nicht genehmigt.

Die darin getroffene Zuordnung, nach der neben dem stationären auch der vertragsärztliche Leistungssektor als wesentlich betroffen angesehen werde, "begegnet durchgreifenden rechtlichen Einwänden und steht unter Zweckmäßigkeitserwägungen einer sach- und funktionsgerechten Aufgabenerfüllung durch den G-BA entgegen", schreibt das Ministerium in der Begründung seiner Entscheidung. Gleichzeitig wird der GBA aufgefordert, "unverzüglich mit den Beratungen über die Regelungsbereiche zu beginnen, damit die gesetzliche Frist zum 31. Dezember 2016 eingehalten wird".

Von dem Veto des Ministeriums sind neben Vorgaben für die Vereinbarung von Sicherzustellungszuschlägen auch die Festlegungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern betroffen. Beide "dienen allein als Grundlage für vergütungsrechtliche Instrumente im Bereich der stationären Leistungserbringung durch Krankenhäuser", schreibt das Ministerium. Eine "wesentliche rechtliche Betroffenheit des vertragsärztlichen Leistungssektors" liege daher nicht vor.

Sortierung
  • Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!

    Jetzt einloggen