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QualitätskontrollenKlinikverbund Hessen kritisiert neue Richtlinie des G-BA

Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nach § 137 Absatz 3 SGB V vom 21. Dezember 2017 zu Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) im Krankenhaus wird aus Sicht des Klinikverbunds Hessen e. V. die Qualität der medizinischen Versorgung im Krankenhaus nicht fördern.

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„Natürlich wollen wir, dass unsere Patienten auf einem hohen Qualitätsniveau versorgt werden“, meint der Vorstandsvorsitzende des Klinikverbunds Hessen Richard Kreutzer. „Wir haben Verständnis dafür, dass Angaben der Krankenhäuser zur Qualität im Einzelfall auch überprüft werden. Doch diese Richtlinie wird voraussichtlich zu vermehrten Kontrollen führen, die nicht gerechtfertigt sind, denn die Qualität in unseren Krankenhäusern befindet sich auf einem hohen Niveau."

Der stellvertretende Vorsitzende des Klinikverbunds Hessen Clemens Maurer verdeutlichte: „Bisher ging es beim Thema Qualität in der Regel darum, gemeinsam mit allen Beteiligten die Versorgung der Patienten zu verbessern. Hier jedoch geht es meines Erachtens ausschließlich um Kontrolle derjenigen, die ihre Patienten auf einem hohen Qualitätsniveau versorgen sollen und dies auch wollen. Durch immer neue Anforderungen bei gleichzeitig unzureichender Finanzierung werden uns jedoch eher Stöcke zwischen die Beine geworfen.“

Kriterien seien zu weich

Nach Ansicht des Klinikverbunds Hessen sind die Kriterien für die Auslösung einer Qualitätsprüfung zu weich. Zudem erfordere der Aufwand der Kontrollen sowohl beim Krankenhaus als auch beim MDK zusätzliche Kapazitäten, die damit der eigentlichen Aufgabe der Krankenversorgung entzogen würden. Es fehle auch an einer Möglichkeit des Krankenhauses, vor Weitergabe des Kontrollergebnisses an die Auftraggeber unmittelbar dazu Stellung zu nehmen oder Missverständnisse auszuräumen.

Reinhard Schaffert, der Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessens kritisierte außerdem, dass der MDK mit der Durchführung solcher Prüfungen beauftragt wurde. "Die Krankenhäuser kennen den MDK bereits aus den Klinikverbund Hessen | Seite 2von 2Rechnungsprüfungen, wo er in der Regel ganz klar die Interessen der Krankenkassen vertritt. Wir stellenuns natürlich die Frage, wie unabhängig der MDKdann die Qualitätsprüfungendurchführen wird.Wir sehen hier eine Vermischung des finanziellen Interesses auf Kassenseite mit dem Qualitätsanspruch. Das ist nicht im Sinne der Patienten.

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