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FDP setzt sich durchKoalition schafft Praxisgebühr ab

In einer Nachtsitzung haben sich CDU, CSU und FDP darauf geeinigt, die Praxisgebühr abzuschaffen und den Bundeszuschuss für den Gesundheitsfonds zu reduzieren.

Unter dem Druck des aufziehenden Wahlkampfs hat sich die schwarz-gelbe Koalition auf eine Entlastung der Bürger in Milliardenhöhe geeinigt. Der Koalitionsausschuss beschloss die Abschaffung der Praxisgebühr zum 1. Januar 2013. Angesichts der großen Überschüsse bei den gesetzlichen Krankenkassen fällt die Gebühr damit neun Jahre nach ihrer Einführung. Die FDP hatte vehement ein Aus verlangt. Eine Senkung der Kassenbeiträge wie von der Union favorisiert gibt es nicht. Das teilten die Generalsekretäre der Koalitionsparteien nach den siebenstündigen Beratungen mit. Die Praxisgebühr spült knapp zwei Milliarden Euro pro Jahr in die Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie war zum 1. Januar 2004 eingeführt worden. Angesichts des Milliardenpolsters des Gesundheitsfonds beschloss die Koalition zudem, den Bundeszuschuss zu diesem Topf 2013 um 500 Millionen Euro und 2014 um 2 Milliarden Euro zu kürzen.

Kuhhandel mit Betreuungsgeld
Im Gegenzug zur Abschaffung der Praxisgebühr stimmte die FDP endgültig dem CSU-Projekt Betreuungsgeld zu. Der Bundestag soll darüber noch in dieser Woche in dritter Lesung entscheiden. Das Betreuungsgeld soll aber erst zum 1. August und nicht wie geplant zum 1. Januar 2013 eingeführt werden. Zunächst soll es für Kinder im zweiten Lebensjahr 100 Euro monatlich geben, ab 2014 auch für Kinder im dritten Lebensjahr und anschließend für alle 150 Euro. Wer das Geld nicht in bar ausgezahlt haben will, soll es auch zur privaten Altersvorsorge oder für das von der FDP geforderte Bildungssparen verwenden können. Dann soll es jeweils einen zusätzlichen Bonus von 15 Euro im Monat geben. Die Renten von Geringverdienern, die auch nach 40 Beitragsjahren und privater Zusatzvorsorge noch unter der Grundsicherung liegen, sollen aus Steuermitteln aufgestockt werden. Nach Angaben aus der Koalition handelt es sich nur um einen geringen Betrag, mit dem die Rente etwa 10 bis 15 Euro über der Grundsicherung von durchschnittlich 688 Euro liegen dürfte. Bei diesem Kreis handele es sich nur um etwa zwei Prozent der Geringverdiener.

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