Beabsichtigte Steigerung der Versorgungsqualität mehr als fraglich
Die Versorgungswirklichkeit wird in der Verordnung nicht berücksichtigt, sondern der tages- und schichtgenaue Nachweis des Betreuungsschlüssels auf jeder einzelnen Station – völlig unabhängig vom tatsächlichen Versorgungsaufwand – festgeschrieben. Damit schwanken ab Januar die Intensivkapazitäten der Krankenhäuser mit den akuten Krankheitsverläufen der Pflegenden auf den Stationen. Wird in einer Schicht ein Beschäftigter mehr krank als durchschnittlich vorgesehen, müssen zwei bis drei Patienten verlegt werden. „Es ist zweifelhaft, ob sich auf diese Weise die Qualität und Sicherheit in der Patientenbehandlung verbessern lässt“, so der AKG Vorstandsvorsitzender Bracht.
Regelung verschärft den Fachkräftemangel
Zudem suggeriert die Verordnung, dass die Krankenhäuser lediglich zusätzliche Stellen in der Pflege schaffen müssten, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. AKG Geschäftsführer Schüttig: „Dies ist mitnichten so: Nach unserer Einschätzung gibt es die benötigten Fachkräfte schlichtweg nicht auf dem Arbeitsmarkt.“ Selbst durch eine weitere Intensivierung der bereits großen Anstrengungen der AKG-Häuser im Bereich der Ausbildung und in Weiterqualifikation ist es nicht möglich, zu einer kurzfristigen Entlastung zu kommen. Um eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter anrechnungsfähig für die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung qualifizieren zu können, ist nicht nur eine dreijährige Krankenpflegeausbildung erforderlich, sondern zusätzlich eine zweijährige Fachweiterbildung in Intensivpflege.
Gegenfinanzierung entpuppt sich als Mogelpackung
Neben den kritischen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit und die Versorgungsqualität spielt auch der Aspekt der Finanzierung eine wesentliche Rolle. Schließlich werden den Krankenhäusern durch den Wegfall des Pflegezuschlags zunächst rund 500 Mio. € Finanzmittel entzogen. Hiervon fließt nur ein Bruchteil über die Finanzierung neuer Pflegestellen zurück in die pflegerische Versorgung. Voraussetzung hierfür wäre jedoch, dass die neu geschaffenen Stellen auch mit qualifiziertem Pflegepersonal besetzt werden könnten. In der aktuellen Lage am Arbeitsmarkt ist dies jedoch nicht bis zum Beginn des Jahres 2019 realisierbar. De facto wird damit für 2019 die Finanzierung der Pflege in den Krankenhäusern nicht verbessert, sondern verschlechtert.
Auch die politische Zusage, dass die Mehrbelastung durch die Tarifvereinbarungen, die bereits in 2018 anfallen, refinanziert werden sollen, ist bis heute nicht umgesetzt. Entsprechend laut und kritisch meldet sich der AKG Vorstandsvorsitzende Bracht warnend zu Wort: „Wer mehr Geld für die Pflege verspricht, das dann aber in der Realität nicht im Krankenhaus ankommt, verschärft die ohnehin schwierige Situation in der Pflege zusätzlich.“
Um nicht in eine kritische Versorgungssituation Anfang 2019 zu geraten, fordert die AKG deshalb, das Inkrafttreten der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung zu verschieben und das Regelwerk noch einmal an die Realitäten in den deutschen Krankenhäusern und auf dem Arbeitsmarkt anzupassen. Hierfür steht die AKG mit Ihrer umfassenden Expertise aus den Arbeitskreisen der versammelten Großkrankenhäuser als konstruktiver Gesprächspartner und mutiger Partner im Sinne einer zukunftsfähigen Gestaltung der Versorgung bereit.





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