Staatsanwälten soll es möglich werden, besser wegen Bestechlichkeit und Bestechung in Praxen und Kliniken ermitteln zu können. Die Regelungen werden im Sozialgesetzbuch verankert. Den Anstoß gegeben hatte ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom vergangenen Sommer. Korruption niedergelassener Ärzte ist demnach nach geltendem Recht nicht strafbar - etwa die Annahme von Zuwendungen für die Verordnung bestimmter Arzneien.
Allerdings ist fraglich, ob das Anti-Korruptions-Gesetz tatsächlich kommt. Der Bundesrat soll sich am 20. September - zwei Tage vor der Bundestagswahl - damit befassen. Rot-grün-regierte Länder lehnen es als unzureichend ab. Sie können es zu Fall bringen.


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