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VKD und AKGKrankenhäuser begrüßen MDK-Reformpläne

Es fehlt die Unterscheidung zwischen Abrechnungsfehlern und Versorgungslücken

Schon der vorausgegangene Schlagabtausch zwischen GKV-SV und DKG hat gezeigt, dass der Begriff „Falschabrechnung“ dem tatsächlichen Versorgungsproblem nicht gerecht wird. Die häufigste Ursache für Rechnungskorrekturen durch den heutigen MDK ist die Frage nach der Notwendigkeit bzw. der Dauer einer stationären Krankenhausbehandlung. Hierbei sind es vielfach Versorgungslücken am Übergang zwischen ambulanter und stationärer Versorgung, die im Zweifelsfall eine Aufnahme ins Krankenhaus unausweichlich machen.

„Die bloße Ausweitung ambulanter Behandlungsmöglichkeiten im Krankenhaus löst die tatsächlichen Versorgungsprobleme einer zunehmend alleinstehenden und multimorbiden Patientenstruktur nicht“, zeigt sich Dr. Bracht enttäuscht. „Leider wird auch in dem neuen Reformvorschlag nicht zwischen Abrechnungsfehlern und Versorgungslücken unterschieden, sondern die Krankenhäuser einseitig für die längst überholten Sektorengrenzen bestraft. Es fehlt schlicht an Betreuungs- und Überwachungsstrukturen in der ambulanten Versorgung“, so Bracht weiter. Dabei könnte eine systematische Auswertung aller Abrechnungsdaten der Krankenhäuser wertvolle Hinweise auf regionale Besonderheiten in der Versorgungslandschaft liefern. Diese Informationen wären dann bei der Ermittlung der Prüfquote mit zu berücksichtigen.

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