Das Land verzichtet demnach bei der Rahmenplanung darauf, den Versorgungsauftrag der Kliniken im Land bis ins Detail festzulegen. Die Krankenhäuser könnten damit unbürokratischer medizinische und organisatorische Vorhaben in die Praxis umsetzen. Allerdings seien Veränderungen der Bettenkapazitäten in den einzelnen Kliniken und den entsprechenden Fachabteilungen weiterhin anzeige- und genehmigungspflichtig. Im Land gibt es nach Angaben der Krankenhausgesellschaft 39 Krankenhäuser mit knapp 10.000 Betten. 400.000 Patienten würden pro Jahr stationär behandelt.
Kommentare
Aktuelle Ausgaben
kma Ausgabe 2-3/26
Das kma Whitepaper
How to „Bewährte Konzepte für Reformzeiten“




Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen