Der Präsident des Bundesversicherungsamtes(BVA) in Bonn, Maximilian Gaßner, geht
davon aus, dass die meisten Versicherten der bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen zu dem ab 2015 geltenden allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % mit einem Zusatzbeitragssatz von 0,9 % rechnen müssen. Bei vielen Krankenkassen werde der Zusatzbeitragssatz geringer ausfallen, bei einigen anderen auch höher, sagte Gaßner in einer Pressemitteilung der Behörde. Im Durchschnitt erwartet der BVA-Präsident für das neue Jahr eine Beitragssatzbelastung, die leicht unterhalb des derzeitigen Beitragssatzes von 15,5 % liegen wird.
Absage an "Tankstellen-Wettbewerb"
Gaßner warnte jedoch erneut davor, einen Krankenkassenwechsel allein von der Höhe der Zusatzbeitragssätze abhängig zu machen: "Man darf bei den jetzigen Zahlen nicht vergessen, dass sehr viele Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen über die teilweise gut gefüllten Rücklagen subventioniert werden. Dies bedeutet, dass sich das Bild in Folge der Ausgabendynamik in den nächsten Jahren ändern und vor allem verschieben wird." Für rechtlich zwar zulässig, aber wettbewerblich verfehlt, hält der BVA-Chef die Festlegung eines Zusatzbeitragssatzes auf der zweiten Stelle nach dem Komma: "Dies fördert den reinen Preiswettbewerb wie an der Tankstelle. Gerade diesen wollte der Gesetzgeber mit der Einführung des prozentualen Zusatzbeitrags verhindern."




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