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TransplantationsmedizinKünftig wachen interdisziplinäre Konferenzen über die Wartelisten

Ab Dezember trifft in jedem Transplantationszentrum eine ständige, interdisziplinäre und organspezifische Transplantationskonferenz die Entscheidung über die Aufnahme eines Patienten in die Warteliste.

Die interdisziplinäre Transplantationskonferenz ist auch für die Führung der Warteliste und die Abmeldung von Patientenn verantwortlich. In der interdisziplinären Transplantationskonferenz muss neben den direkt beteiligten operativen und konservativen Disziplinen mindestens eine weitere von der ärztlichen Leitung des Klinikums benannte medizinische Disziplin vertreten sein, die nicht unmittelbar in das Transplantationsgeschehen eingebunden ist. Die Richtlinienänderung der Bundesärztekammer (BÄK) wird heute, am 9. November 2012, im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht und tritt einen Monat später in Kraft.

Die Regeländerung ist eine Reaktion auf den Göttinger Transplantationsskandal. Sie geht zurück auf ein Spitzengespräch der Bundesärztekammer mit Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr im August 2012: Sie haben als eine wesentliche Forderung zur Gewährleistung eines Mehraugenprinzips für die Anmeldung und Betreuung von Patienten der Warteliste die zeitnahe Einrichtung von interdisziplinären Transplantationskonferenzen vereinbart.

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