
Ab dem kommenden Wintersemester werden in Rheinland-Pfalz erstmals Medizinstudienplätze auch über die sogenannte Landarzt-Quote vergeben. Zusätzlich sind Plätze für Interessenten vorgesehen, die sich für eine spätere Arbeit in einem Gesundheitsamt verpflichten. Das Kabinett in Mainz beschloss am Dienstag die entsprechenden Landesverordnungen, wie das Gesundheitsministerium in Mainz mitteilte.
Gebiet mit Unterversorgung oder öffentlicher Dienst
Die Landarzt-Quote sieht vor, dass von den jährlich rund 430 Medizinstudienplätzen im Land etwa 27 an Personen gehen, die sich später zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in einem Gebiet mit aktueller oder künftig drohender Unterversorgung verpflichten. Das entspricht einem Anteil von 6,3 Prozent.
Darüber hinaus sind 1,5 Prozent der Studienplätze - sechs Plätze - für angehende Medizinerinnen und Mediziner vorgesehen, die sich für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) verpflichten. Insgesamt geht es also um 33 Studierende pro Jahr sowie 16 bis 17 pro Semester.
Ziel: Sicherung der ärztlichen Versorgung
Angesichts des großen Interesses deutscher Abiturientinnen und Abiturienten an einem Medizinstudium scheint die Gefahr medizinischer Unterversorgung besonders paradox. Die Landarzt- und die ÖGD-Quote könnten also einen Schritt in die richtige Richtung bedeuten. Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) erklärte, dass sie Teil der langfristigen Strategie des Landes zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung seien.
Für Bewerber steht vom 1. bis 31. März ein Online-Portal bereit, auf dem die nötigen Unterlagen hochgeladen werden können. Nach der Bewerbungsphase im März folgt laut Ministerium eine Vorauswahl. Berücksichtigt würden dabei etwa das Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests, die Berufserfahrung sowie ehrenamtliche und praktische Tätigkeiten der Interessenten.





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