
Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hat die Eckpunkte zur Krankenhausreform für kommende Woche in Aussicht gestellt. Sie sollen in Abstimmung mit den Ländern am kommenden 29. Juni beschlossen werden, wie der SPD-Politiker am 22. Juni bei „Markus Lanz“ im ZDF erklärte. Dann werde das BMG den Gesetzentwurf über den Sommer fertigstellen. Beteiligt seien daran neben dem Bundesgesundheitsministerium drei Länder, wahrscheinlich Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hamburg. Lauterbach begründete dies mit der parteipolitischen Ausgewogenheit.
Wenn diese Reform nicht käme, dann würde das Krankenhaussterben im nächsten Jahr beginnen und hätte dann auf lange Zeit kein Ende.
Bereits bei der Bund-Länder-Runde Anfang Juni hatte der Minister von einem Durchbruch gesprochen und erklärt, die Grundstruktur der Reform stehe. Sie soll Anfang 2024 wirksam werden. Bei „Markus Lanz“ sagte Lauterbach, ohne die Reform würde im kommenden Jahr ein Krankenhaussterben beginnen und hätte auf lange Zeit kein Ende. Man werde aber nicht mehr verhindern können, dass Kliniken in finanzielle Schwierigkeiten geraten und es auch Insolvenzen gebe.
Lauterbach nannte die geplante Reform „gigantisch“. Im Kern soll das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden, um die Krankenhäuser von wirtschaftlichem Druck zu lösen. Mit den Ländern diskutiert wird vor allem über geplante Einstufungen des Kliniknetzes mit einer entsprechenden Finanzierung – von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken. Geplant sind auch einheitliche Qualitätskriterien, damit Kliniken bestimmte Leistungen erbringen können.






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