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Bund-Länder-Gespräche„Die Grundstruktur der Reform steht“

Schritt für Schritt: Bei den Beratungen zur Krankenhausreform ist man sich immer noch nicht einig über die geplanten Krankenhaus-Level. Übereinkünfte gab es jedoch in anderen Bereichen. Startdatum für das Gesetz soll Anfang 2024 sein.

Krankenhausflur
VILevi/stock.adobe.com
Symbolfoto

Die Bund-Länder-Gespräche zur Krankenhausreform tragen Früchte: Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) sprach nach den Beratungen am 1. Juni in Berlin von einem „Durchbruch“. „Die Grundstruktur der Reform steht.“ Er sei zuversichtlich, nun über den Sommer einen Entwurf für ein Gesetz hinzubekommen, damit die Reform dann Anfang 2024 an den Start gehen könne. Eckpunkte dafür sollen noch vor der Sommerpause in Abstimmung mit den Ländern erarbeitet werden. Die nächste Bund-Länder-Runde findet am 29. Juni statt.

Level sind weiter Streitpunkt

Lauterbach machte deutlich, dass unter anderem eine Verständigung über Grundlagen für eine Zuordnung von Behandlungen erzielt wurde. Er betonte, dass der Bund an einheitlichen Qualitätskriterien festhalte. Über geplante Versorgungsstufen (Level) sei mit den Ländern keine Einigkeit erzielt worden. Der Bund könne dies aber umsetzen, wie er es für richtig halte. Qualitätsunterschiede sollten damit transparent gemacht werden. Wenn man sich für einen Eingriff interessiere, müsse man nachschauen können, wo er gemacht werde und mit welcher Qualität. Hauptantrieb für die Reform ist für Lauterbach eine Qualitätsverbesserung. Das sei „das A und O“.

Die Level sind für das Gelingen der Krankenhausreform nicht notwendig und verfassungsrechtlich höchst problematisch.

Mit den Ländern diskutiert wird vor allem über geplante Einstufungen des Kliniknetzes mit einer entsprechenden Finanzierung – von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken. Außerdem soll das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden, um Kliniken von wirtschaftlichem Druck zu lösen. Die Branche hatte zuletzt erneut vor akuten Finanznöten gewarnt. Lauterbach sagte, es sei nötig, nun schnell zu sein, da viele Krankenhäuser existenziell bedroht seien. Sie könnten ohne die Reform nicht klarkommen.

Sternstunde für die einen, verfassungswidrig für die anderen

Der Vorsitzende der Ländergesundheitsminister, Manne Lucha (Grüne) aus Baden-Württemberg, sprach trotz der Differenzen bei den Stufen insgesamt von einem großen Fortschritt. „Diese Reform muss gelingen.“ Nordrhein-Westfalens Ressortchef Karl-Josef Laumann (CDU) sagte, er sei sehr optimistisch. Der Politiker betonte, dass sich die Krankenhausplanung an einem in seinem Bundesland erarbeiteten Modell orientieren werde.

Diese Reform muss gelingen.

Hamburgs Senatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) bezeichnete es als „Sternstunde“, dass nun Bund, Länder und die Koalitionsfraktionen gemeinsam an dem Gesetzesentwurf arbeiteten. Die Bürgerinnen und Bürger sollten wissen, dass sie in einem Krankenhaus in Hamburg die gleichen Qualitätskriterien haben werden wie in Baden-Württemberg, in Bayern oder Nordrhein-Westfalen.

Bayerns Minister Klaus Holetschek (CSU) sagte auf Anfrage, die Gespräche hätten Fortschritte gebracht, aber der Reform im Ganzen könne er so nicht zustimmen. „Die Level sind für das Gelingen der Krankenhausreform nicht notwendig und verfassungsrechtlich höchst problematisch und lassen befürchten, dass daran mittelfristig weitere Restriktionen für die Kliniken verbunden werden sollen“, kritisierte er.

AOK sieht Fortschritte

„Die Einigung von Bund und Ländern auf die Einführung bundesein­heitlicher Leistungsgruppen und die Kopplung der Vorhaltepauschalen an diese Gruppen sind entscheidende Schritte zur Schaffung einer bedarfsgerechten Krankenhausversorgung in Deutschland. Damit ist gewährleistet, dass Planung und Finanzierung künftig in die gleiche Richtung weisen und nicht auseinander­ laufen“, sagt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. 

Fortschritte sieht sie auch bei der Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung. In den überarbeiteten Eckpunkte werde deutlich, dass sich die Versorgungsaufträge für die Kliniken und die daran gekoppelten Vorhaltepauschalen am Bedarf der Bevölkerung ausrichten sollten. Der Bevölkerungsbezug bei der Vorhaltefinanzierung sei von zentraler Bedeutung für das Gelingen der Reform. Gut sei auch, dass das Vorhaltebudget unabhängig von der Zahl der erbrachten Fälle ermittelt werden soll. „Damit kann das Hamsterrad der Mengenausweitung durchbrochen werden“, so Reimann weiter.

Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) kritisiert, dass die derzeitige Finanzsituation der Kliniken bei den Gesprächen der Bundes- und Landesgesundheitsminister offenbar keine Rolle gespielt haben. „Das Vorgehen des Bundesgesundheitsministers in dieser Fragt grenzt schon an Ignoranz und negiert die dramatische finanzielle Situation der Kliniken", sagt der BWKG-Vorstandsvorsitzende Heiner Scheffold.

Wer das Gegenteil behauptet, blendet die Realität aus.

Das Vertrösten auf eine Reform, deren Umsetzung Jahre brauchen wird, reiche nicht aus – zudem werde sie in der vorgeschlagenen Form das Finanzierungsproblem nicht lösen können. „Ohne vorherige Stabilisierung der Krankenhausfinanzen macht die geplante Reform schlicht keinen Sinn. Wer das Gegenteil behauptet, blendet die Realität aus“, so Scheffold. Die geplante Vorhaltefinanzierung erreiche nur dann ihr Ziel, wenn zuvor die Betriebskosten gedeckt und die Investitionskosten voll vom Land getragen würden.

Scheffold fordert einen ausreichenden und stabilen finanziellen Rahmen sowie Klarheit darüber, wie die Reformvorschläge konkret umgesetzt werden sollen. „Aktuell ist die Unsicherheit bei den Krankenhäusern extrem groß. Wir erleben es mittlerweile tagtäglich, dass die Krankenhäuser freie Stellen nicht besetzen können, da die Bewerber nicht wissen, was aus dem Krankenhaus in Zukunft wird“, gibt er zu bedenken. Ebenso würden viele Krankenhausträger dringend notwendige Investitionen zurückstellen, da auch sie nicht wüssten, was aus dem Krankenhaus wird.

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