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DKGLehren aus der Pandemie für gute Krankenhauspolitik

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) formuliert in ihrem Positionspapier zu den wesentlichen Lehren aus der Pandemie für gute Krankenhauspolitik umfassende Reformziele. Sie betreffen vor allem Personal und Digitalisierung.

DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß
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DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat trägerübergreifend ein Positionspapier zu den wesentlichen Lehren aus der Pandemie für gute Krankenhauspolitik verabschiedet. „Wir haben nach diesen Monaten mit enormen Herausforderungen ein Resümee gezogen und wichtigen kurzfristigen Handlungsbedarf definiert und zugleich auch Lehren für die langfristigen Strukturdebatten gezogen. Damit verbinden wir auch die Erwartung einer sachlichen Evaluation des wohl schwierigsten Jahres für das Gesundheitswesen in Deutschland“, erklärte DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß.

30 000 Covid-19-Patienten 

Die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in den vergangenen Monaten den Kern der systemsichernden Infrastruktur für Deutschland gebildet. „Rund 30 000 Covid-19-Patienten wurden in den Kliniken stationär behandelt und fast die Hälfte davon intensivmedizinisch versorgt. Auch haben die Kliniken viele Patienten in den Ambulanzen betreut. Die Kliniken haben in dieser Zeit mit einer enormen Kraftanstrengung bewiesen, dass sie in der gesundheitsbezogenen Daseinsvorsorge der zentrale Ankerpunkt sind. Durch die Ausweitung der Intensivkapazitäten und Isoliereinheiten, Verschiebung planbarer Leistungen und OPs um 30 bis 50 Prozent, Qualifizierung und Personalrekrutierung innerhalb der Häuser und Mitwirkung bei Diagnose und Testung haben die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter maßgeblich dazu beigetragen, dass Deutschland bis dato so gut durch die Krise gekommen ist“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Diese Erkenntnisse müssen nunmehr auch Ausgangspunkt für kurz- und langfristige Reformbemühungen sein. „Die Krise ist nicht vorbei. Deshalb wird auch die schnelle Rückkehr in den Regelbetrieb nicht vollständig möglich sein. Wir haben weiterhin reduzierte Behandlungskapazitäten. Im Intensivbereich sind Freihaltequoten einzuhalten. Wegen der Infektionsprävention ist die Unterbringung in Mehrbettzimmern nur begrenzt möglich. Und viele weitere epidemiebedingte Beeinträchtigungen haben Einfluss auf die tägliche Arbeit. Deshalb brauchen wir Schutzschirmkomponenten über den 30. September 2020 hinaus. Corona-bedingt werden die Kosten für die Regelversorgung deutlich höher sein. Deshalb ist ein Pandemiezuschlag für diesen Mehraufwand notwendig. Auch werden weiterhin Freihaltepauschalen erforderlich bleiben“, forderte Gaß.

„Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ 

Zudem fordert die DKG, dass das drei Milliarden umfassende „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ zügig umgesetzt wird. Die Auszahlung der zusätzlichen Investitionsmittel muss zeitnah erfolgen und darf weder an bürokratisch ausgestalteten Antragsverfahren noch am Widerstand der Krankenkassen scheitern. Die Investitionsmisere nachhaltig und dauerhaft zu lösen, bleibt ungeachtet des Sonderprogramms dringend erforderlich. „Die im Zukunftsprogramm vorgesehenen drei Milliarden Euro sind ein dringend notwendiger erster Schritt, um die Investitionslage in den Kliniken zu verbessern. Ungeachtet dessen ist es unstrittig, dass wir jährlich rund sieben Milliarden Euro Investitionsvolumen zuzüglich des Investitionsmittelbedarfs der Hochschulmedizin brauchen. Und dabei sind die steigenden IT-Bedarfe nicht berücksichtigt. Das deutsche Gesundheitswesen insgesamt, auch die Krankenhäuser, schöpfen das vorhandene Unterstützungspotential, das die Digitalisierung bietet, bei weitem noch nicht aus. Wir müssen hier deutlich besser werden, um gerade auch in Ausnahmesituationen das Personal mithilfe digitaler Prozesse zu entlasten, den Datenaustausch zu beschleunigen und wichtige Informationen so jederzeit verfügbar zu machen“, so Gaß.

Der besonderen Lage durch die Corona-Pandemie muss auch im Bereich des Personals Rechnung getragen werden. Die Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen war ein wichtiger Schritt. „Die Politik muss die Überregulierung stoppen und den Arbeitgebern wieder Vertrauen schenken. Überfällig ist, das von der DKG mit dem Deutschen Pflegerat und Ver.di erarbeitete Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument (PPR 2.0) gesetzlich zu verankern. Hier warten wir noch immer auf die Antwort, die der Gesundheitsminister in der „Konzertierten Aktion“ zugesagt hat. Der Wertschätzung für unsere Beschäftigten in der Krise müssen jetzt Taten folgen“, sagte Gaß.

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