Weiter fordert die Ärztegewerkschaft ein Gehaltsplus von 400 Euro pro Monat für jene Ärzte steigen, die bereit sind, mehr als 48 Stunden je Woche zu arbeiten und eine entsprechende "Opt-out-Regelung" zu unterschreiben, berichtet das Ärzteblatt.
Die Forderung nach einer linearen Erhöhung der Gehälter um sechs Prozent sei angesichts der hohen Arbeitsbelastung der Ärzte absolut gerechtfertigt und passe auch bei einer nüchternen Gesamtbetrachtung der wirtschaftlichen Lage durchaus in die Zeit, sagte der MB-Vorsitzende Rudolf Henke: "Wir werden nicht akzeptieren, dass der Orientierungswert von zwei Prozent, den das Statistische Bundesamt als Kostenentwicklung der Krankenhäuser für den Zeitraum von Mitte 2011 bis Mitte 2012 berechnet hat, zum Maßstab der Tarifentwicklung gemacht wird."
Der Wert der ärztlichen Arbeit im Krankenhaus leitet sich nach Henkes Überzeugung aus anderen Gründen ab. Dabei gehe es auch um den Vergleich mit den Gehältern entsprechend qualifizierter Berufe in anderen Bereichen. Henke: "Die medizinische Behandlung kranker Menschen darf nicht schlechter bezahlt werden als die Entwicklung neuer Finanzprodukte."
Streitpunkt Wochenstundenlimit
Daneben setzt sich der MB für eine Reduzierung der wöchentlichen Höchstarbeitszeitgrenze ein. Bisher erlaubt der VKA-Tarifvertrag die Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Obergrenze von 48 Stunden auf 60 Stunden pro Woche, wenn dabei regelmäßig und in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienst geleistet wird (Opt-out-Regelung). Diese Regelung hat die Ärztegewerkschaft zum Ende des Jahres gekündigt, ohne damit die weitere Möglichkeit zum Opt-out auszuschließen.
Neben einer Reduzierung der bestehenden Höchstarbeitszeitgrenze auf unter 60 Stunden fordert die Ärztegewerkschaft dabei eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 400 Euro brutto pro Monat für die individuelle Bereitschaft des Arztes zum Opt-out. Die erste Verhandlungsrunde zwischen MB und dem Verband der kommunalen Arbeitgeber (VKA) ist für den 10. Januar 2013 in Düsseldorf angesetzt. Verhandlungsführer des Marburger Bundes ist Rechtsanwalt Rolf Lübke, Geschäftsführer des MB-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz und Mitglied der Kleinen Tarifkommission des MB-Bundesverbandes.


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