
Fotolia (chombosan)
Wie Kammerpräsident Andreas Crusius sagte, war die Grundlage für die Beratung ein Beschluss des Deutschen Ärztetages vom Mai dieses Jahres. Es wurde das Berufsrecht gelockert, das „ausschließliche” Fernbehandlungen per Internet und Video untersagte. Laut Crusius wäre es wünschenswert, die Fernbehandlung auch in Mecklenburg-Vorpommern zu ermöglichen - allerdings nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Patienten und einer umfassenden Aufklärung durch den Arzt.





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