
Laut dem Beschluss ist eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien wie Telefon und Computer im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche Sorgfalt gewahrt werde.
«Mit der Möglichkeit zur ärztlichen Fernbehandlung tragen wir neueren Entwicklungen Rechnung, verlieren aber gleichzeitig den Patientenschutz nicht aus den Augen», erklärte die Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen, Ellen Lundershausen. Der unmittelbare Arzt-Patienten-Kontakt in der Beratung und Behandlung sei aber nach wie vor der «Goldstandard», die Möglichkeit der Fernbehandlung eher eine Ergänzung, hieß es in einer Mitteilung.
Zugleich forderte die Kammer eine Erhöhung der Medizinstudienplätze an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, um die medizinische Versorgung in Thüringen langfristig zu sichern.





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