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Baden-WürttembergLandesärztekammer genehmigt Modellprojekt für ärztliche Fernbehandlungen

Bereits seit 2016 ermöglicht die Landesärztekammer Baden-Württemberg mit ihrer Berufsordnung die ausschließliche ärztliche Fernbehandlung im Rahmen von Modellprojekten innerhalb des Bundeslandes. Jetzt hat die Standesvertretung dem Telemedizin-Pionier DrEd ein solches Modellprojekt genehmigt.

Telemedizin
Foto: Fotolia (kebox)

Ab Sommer 2018 wird die Online-Arztpraxis auch von Baden-Württemberg aus dort ansässige Patienten fernberaten und -behandeln.

Alle Modellprojekte unterliegen einer strengen Aufsicht. Für die Fernbehandlung gelten dieselben Regularien und Qualitätsstandards wie für Arztpraxen vor Ort. Jede Diagnose muss ärztlich vertretbar sein, ganz gleich, ob sie analog oder digital erfolgt.

Erst im Mai 2018 hatte die Bundesärztekammer die (Muster-)Berufsordnung geändert und deutschlandweit den Weg für die telemedizinische Erstbehandlung geöffnet, um Patienten den Zugang zur ärztlichen Versorgung zu erleichtern. Nun ist es an den Ärztekammern der einzelnen Bundesländer, die Änderung individuell umzusetzen. Nach Baden-Württemberg hatte auch Schleswig-Holstein noch vor der bundesweiten Entscheidung die Erstbehandlung aus der Ferne ermöglicht.

Online-Arztpraxis wuchs 2017 bereits um 40 Prozent

DrEd hat seit Start im Jahr 2011 europaweit bereits über 2 Millionen Beratungen und Behandlungen aus der Ferne durchgeführt - davon über 400 000 für Patienten in Deutschland. Der Patient kann sich online rund um die Uhr mit seinen Beschwerden an DrEd wenden, füllt, wann und wo er will, den medizinischen Fragebogen aus, um dann vom Arzt beraten und behandelt zu werden.

Der Austausch erfolgt zeitversetzt, erspart dem Patienten Terminbuchung, Anfahrt sowie das Warten auf die Sprechstunde und gibt zugleich dem Arzt die Chance, die medizinische Anfrage unabhängig von Tages- und Uhrzeiten zu bewerten. 2017 ist die Online-Arztpraxis insgesamt um 40 Prozent gewachsen.

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