
Unter dem Stichwort „eHealth“ werden immer mehr Gesundheitsdienstleistungen und -informationen über das Internet und verwandte Technologien erbracht bzw. bereitgestellt oder unterstützt. Beispiele hierfür stellen die Elektronische Patientenakte (Electronic Health Record – EHR), das Telemonitoring und das Elektronische Rezept dar. Vorreiter in der Übernahme solcher eHealth-Angebote sind im europäischen Raum die skandinavischen Länder (Finnland, Schweden und Dänemark) sowie Estland.
Die dortige Verfügbarkeits- und Nutzungsrate solcher Anwendungen liegt zwischen rund 20 bis über 75 Prozent. In Dänemark besteht die Möglichkeit zur Interaktion verschiedener Akteure des Gesundheitswesens bereits seit den 1990er Jahren: Das Gesundheitsportal www.sundhed.dk steht seither auch immer mehr der breiten Bevölkerung zur Nutzung offen. Das Projekt Patient@home ist im Bereich des Telemonitoring angesiedelt und soll eine kostengünstigere Alternative gegenüber Krankenhausaufenthalten bieten.
Es ist ein Ergebnis der dänischen Strategie digitaler Sozialleistungen (strategy for digital welfare). Sie zielt auf die landesweite Verbreitung telemedizinischer Anwendungen, die effektive Zusammenarbeit im Versorgungs- und Sozialwesen bspw. für die individuelle Fallbearbeitung sowie das eLearning im Kontext von Gesundheit und Pflege. Hierfür relevant ist die Institutionen übergreifende Informationsweitergabe.
Telekonsultation auch in Notfällen
Estland hat seit 2008 eine flächendeckende TI zur Umsetzung von digitalen Gesundheitsangeboten – so auch für das eRezept. Mit dem Ziel Zeit zu sparen, Kosten zu reduzieren und die Versorgungsqualität zu verbessern, wurde ein Datenaustausch zwischen Patienten, Leistungserbringern, Apotheken und dem estnischen Krankenversicherungsfonds über unterschiedliche dezentrale Informationssysteme ermöglicht. Um auf die Plattform zugreifen zu können, werden eindeutige Personenkennzeichen vergeben. Rund 98 Prozent der estnischen Bevölkerung haben eine EHR, ebenso viel wird die Verschreibung von Medikamenten online genutzt.
Weitere Dienstleitungen sind die Telekonsultation – auch in Notfällen (eAmbulance), das Verwalten des Imfpasses und allgemeine Gesundheitskontrollen. Unterstützt wurde diese Entwicklung aus rechtlicher Perspektive durch den Health Informations Systems Act (2007) und den Government Regulatory Act of Health Information Exchange (2008), welche den Weg für ein nationales Gesundheitsinformationssystem (Health Information System – HIS) bereitet haben. Per Gesetz sind alle Gesundheitsanbieter dazu verpflichtet, Patientendaten ins EHR zu übertragen, dagegen Einspruch erheben können Patienten mittels Opt-Out-Verfahren.


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