
Brandenburg hat einen wichtigen Meilenstein bei der Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform erreicht: Der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg (MD) prüft ab sofort, ob die Kliniken im Land die Qualitätskriterien für ihre beantragten Leistungsgruppen erfüllen. Nur bei positivem Gutachten dürfen die Krankenhäuser die entsprechenden Leistungen künftig anbieten und abrechnen.
Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos) betont: „Wir liegen im Zeitplan, auch wenn die Fristen sehr knapp sind. Die Reform ist notwendig. Die Behandlung soll künftig stärker nach medizinischen und weniger nach ökonomischen Kriterien erfolgen.“ Ziel sei eine verlässliche Versorgungskontinuität durch mehr Spezialisierung und Qualität.
Die Behandlung soll künftig stärker nach medizinischen und weniger nach ökonomischen Kriterien erfolgen.
„Die Zukunft der Versorgung heißt ambulant vor stationär", so die Gesundheitsministerin. „Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen müssen dafür enger zusammenarbeiten.“
Alle 54 Krankenhäuser in Brandenburg haben ihre Anträge fristgerecht über das digitale System KLAAS eingereicht – insgesamt 932 Leistungsgruppen. Brandenburg zählt damit zu den ersten Bundesländern, die den Prüfprozess gestartet haben.
Rechtliche Grundlage ist das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Ergänzt wird es durch die LOPS-Richtlinie und das Krankenhausentwicklungsgesetz des Landes. Die Leistungsgruppen bilden das Herzstück der neuen Planung und sollen eine patientenorientierte, regionale Versorgung sicherstellen.



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