Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) sitzt ruhig in seinem kargen Arbeitszimmer, doch die scheinbare Gelassenheit täuscht. Die Lage gleicht eher dem Auge eines Hurrikans. Aus aller Welt empören sich Menschen über seine Pläne für ein neues Polizeigesetz. "Shitstorm" oder "Flamewar" nennen Soziologen solche Phänomene von massenhafter öffentlicher Entrüstung. Im Internet, am Telefon und in den Medien. Sachliche Kritik und Polemik vermischen sich, in der Entrüstung entgleiten der Politik die Themen. "Die Vampire von Sachsen-Anhalt", titelte die "Financial Times Deutschland" Anfang Dezember. "Bisher ist Sachsen-Anhalt vor allem für seine Frühaufsteherkampagne bekannt", hieß es. Doch: "Dem Land droht der zweifelhafte Ruf, ein schwulenfeindlicher Polizeistaat zu werden." Und die Zeitung "Die Welt" zitierte mit Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sogar ein Mitglied der Bundesregierung: "Wenn ein solches Gesetz in Sachsen-Anhalt Realität wird, werden die Grundrechte zur Disposition gestellt."
Harte Töne bei Twitter
Im Internet sind die Töne härter. Bei Twitter heißt es: "Und was kommt nach dem Zwangstest? Werden dann alle Infizierten markiert?" Ein anderer formuliert: "Wer hat sich das ausgedacht, die "Abt. Rassenhygiene" im Innenministerium Sachsen-Anhalt?" Die Telefone im Magdeburger Innenministerium stehen kaum noch still - aus aller Welt beschwerten sich Bürger, wie Sprecherin Anke Reppin berichtete. Doch worum geht es? Im Entwurf des neuen Polizeigesetzes ist eine Regelung enthalten, wonach Untersuchungen zum Beispiel auf Aids oder Hepatitis auch gegen den Willen der Betroffenen möglich sind. Ziel ist es laut Stahlknecht, Polizisten oder Sanitäter zu schützen, die sich bei einem Einsatz infiziert haben könnten. Dann soll eine rasche Untersuchung klären, ob Gefahr besteht. Mit massenhaften Zwangstests von Risikogruppen wie Schwulen habe das nichts zu tun, sagt Stahlknecht. "Wir haben nichts erfunden, was andere Länder nicht auch haben", versichert der Minister. Außerdem sei in jedem Einzelfall die Zustimmung eines Richters notwendig. In Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern gebe es ähnliche Regelungen - und in Bayern sei die Praxis auch ohne eigene Gesetzesformulierung nicht anders. Selbst das grün-rot regierte Baden-Württemberg habe kürzlich eine vergleichbare Regelung beschlossen.
"Kein Grund zur Hysterie"
Rückendeckung bekommt Stahlknecht etwa vom Online-Portal "Legal Tribune Online", das sich mit Rechtspolitik beschäftigt. "Kein Grund zur Hysterie", heißt es dort. Ein Blick auf andere Bundesländer zeige, wie unspektakulär Sachsen-Anhalts Gesetzentwurf sei. Auch sei aus den anderen Ländern keine unverhältnismäßige Ausübung der Polizeirechte bekannt. "Insgesamt sind die heftigen Reaktionen, die der Entwurf hervorgerufen hat, also nicht gerechtfertigt", meint Autor Thomas Traub, der als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni Köln arbeitet. Doch Stahlknecht hat Schwierigkeiten, seine Sicht darzustellen. Als Innenminister hat der sportlich trainierte 46-Jährige mit den kurzen Haaren das Image des resoluten Machers. Und mit seiner Initiative für ein neues NPD-Verbotsverfahren kann er einen bundesweiten Erfolg aufweisen. Dabei ist der gebürtige Hannoveraner, der lange als Staatsanwalt in Magdeburg arbeitete, im Kern Jurist, der das Für und Wider genau abwägt. Im aktuellen "Shitstorm" hilft ihm das bislang wenig.


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