
Die nach einem mutmaßlichen Kindesmissbrauch im Maßregelvollzug in Brandenburg an der Havel ausgesprochene Kündigung der ärztlichen Leitung hat sich erledigt. Das Gesundheitsministerium akzeptierte nach eigenen Angaben einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht. Damit ist der Weg frei, dass der Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie und die Oberärztin für Psychiatrie und Psychotherapie unter bisherigen Bedingungen weiterarbeiten können.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen einen Mann, der im Maßregelvollzug ein Kind bei Besuchen in Begleitung der Mutter sexuell missbraucht haben soll. Der Beschuldigte ist der Staatsanwaltschaft zufolge ein vorbestrafter Sexualstraftäter. Das Mädchen ist inzwischen volljährig.
Das Gesundheitsministerium hatte dem ärztlichen Leiter der Klinik und seiner Stellvertreterin fristlos gekündigt, nachdem der Fall im November 2025 bekanntgeworden war. Im April hatten die Ärzte und das Land einen Vergleich geschlossen. Damit waren die Kündigungen gegenstandslos. Die zuständige Kammer des Arbeitsgerichts kam laut Gericht zu der Auffassung, dass die Begründung des Landes für die fristlose Kündigung nicht ausreiche.
Der Chefarzt und die Leitende Oberärztin in der Klinik, die für den Maßregelvollzug zuständig ist, hatten Vorwürfe zurückgewiesen. Sie sehen nach Angaben ihres Anwalts keine Versäumnisse zum Beispiel wegen der Genehmigungen von Besuchen einer Minderjährigen in Begleitung der Mutter und klagten gegen ihre Kündigung.
Die Hausleitung des Gesundheitsministeriums sei nach eingehender Prüfung zu dem Schluss gekommen, „dass die vorgebrachten Gründe nicht ausreichend sind, um die Kündigungen aufrechtzuerhalten“, teilte das Ministerium nun mit. Daher habe es nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Vergleich bis zum 4. Mai zu widerrufen. Der Anwalt der zwei Ärzte teilte mit, beide würden ihre Arbeitsverhältnisse fortsetzen.
Angesichts des mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs überprüft das Gesundheitsministerium nach eigenen Angaben die gesetzlichen Regelungen zum Besuchsrecht und zur Besuchsordnung im Maßregelvollzug in Brandenburg an der Havel.








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