Die Stiftung war wegen anonymer Vorwürfe gegen ihre innere Struktur in die Kritik geraten. Die neuen Vorstände, der ehemalige GBA-Chef Rainer Hess und Thomas Biet, beschäftigen sich seit Beginn des Jahres damit, die DSO neu zu strukturieren und Bund und Länder stärker einzubinden.
Zum Stiftungsrat gehören jetzt BÄK, DKG, DTG und GKV-Spitzenverband
Eine wesentliche Veränderung betrifft die neue Ausrichtung des Stiftungsrates der DSO. Er setzt sich jetzt mehrheitlich aus Institutionen zusammen, die entweder öffentlich-rechtlich strukturiert sind oder als privatrechtlich strukturierte Organisationen nach dem Transplantationsgesetz mit der Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben beauftragt sind. Dazu gehören die Bundesärztekammer (BÄK), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG).
BMG und Gesundheitsministerkonferenz erhalten großen Einfluss
Außerdem: Bund und Länder erhalten mit vier von insgesamt zwölf stimmberechtigten Mitgliedern durch das Bundesministerium für Gesundheit und die Gesundheitsministerkonferenz der Länder maßgeblichen Einfluss auf die Arbeit der DSO. "Die Stiftung als solche bleibt damit - vorbehaltlich der noch erforderlichen Genehmigung der Satzung durch die Stiftungsaufsicht - privatrechtlich, gewährleistet aber die Einbindung der Stiftungsarbeit in öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen und deren Einhaltung", erklärt Rainer Hess. Die Position von transplantierten Patienten oder Angehörigen von Organspendern wird über zwei zusätzliche Mitglieder aufgenommen, die kein Stimmrecht, aber ein Antragsrecht haben.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Neustrukturierung der DSO ist eine stärkere fachlich-medizinische Ausrichtung des Fachbeirates. Dieser soll sicherstellen, dass die medizinischen Standards während einer Organspende in allen Regionen eingehalten werden. Ein regionaler Fachbeirat kann auf Wunsch der zuständigen obersten Landesbehörde berufen werden, um die Kooperationen auf regionaler Ebene zu fördern.
Alle Partner im System tragen laut Kaufmännischem DSO-Vorstand Thomas Biet eine gemeinsame Verantwortung für die 12.000 Patienten auf der Warteliste. "Leider haben sich die Manipulationen in der Organverteilung auch negativ auf die Akzeptanz der Organspende in der Bevölkerung ausgewirkt. Diesen Vorurteilen können wir nur gemeinsam mit Transparenz und Aufklärung entgegenwirken", erklärt Biet. Die DSO drängt deshalb darauf, gemeinsam zusätzliche Maßnahmen gegen Missbrauch zu ergreifen. Dazu gehört der Aufbau einer einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung auf der Grundlage pseudonymisierter Patientendaten. "Über diese qualitative Beurteilung des Behandlungsverlaufs und der Behandlungsergebnisse ließe sich die Prozess- und Ergebnisqualität sichern und zukünftig weiter verbessern", sagt DSO-Vorstand Hess. Gerade in Anbetracht des eklatanten Organmangels sei dies ein wichtiger Schritt im Interesse aller Patienten auf der Warteliste.
DSO empfiehlt Transplantationsregister
Die Einführung eines Transplantationsregisters sei jedoch durch die, in Deutschland strikte Trennung der Verantwortungsbereiche, erschwert, so Hess. Es bestehe Konsens, dass ein solches Register notwendig sei, um die Prozess- und Ergebnisqualität der Transplantationen einschließlich der Nachbehandlung und damit der Überlebenschance beurteilen zu können. "An der Zuständigkeitsfrage sind schon viele medizinisch sinnvolle Aktivitäten gescheitert, weil es häufig nicht um die Sache geht, sondern um das Erstzugriffsrecht auf die Daten", kritisiert der Jurist. Der DSO-Vorstand empfiehlt deshalb ein solches Register als Gemeinschaftsaufgabe der beteiligten Organisationen einzurichten. Eurotransplant und die DSO seien gemeinsam bereit, beim Aufbau eines solchen Transplantationsregisters für Deutschland mitzuwirken.


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