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Beratungen im LandtagNeues Krankenhausgesetz für Thüringen

Nach rund fünf Jahren Diskussionen soll Thüringen jetzt ein neues Krankenhausgesetz bekommen.

Das erste Gesetz stamme aus dem Jahr 1990 und müsse heutigen Qualitätsstandards angepasst werden, sagte Gesundheitsministerin Heike Taubert (SPD) nach der Kabinettssitzung in Erfurt. So sollen alle Krankenhäuser - auch wenn sie selbst keine derartigen Operationen vornehmen - einen Transplantationsverantwortlichen benennen. Er soll Angehörige und Ärzte beraten. Erstmals im Gesetz verankert werden sollen ehrenamtliche Patientenfürsprecher und auch die Nutzung von Reha-Einrichtungen bei Katastrophen und Pandemien. Der Entwurf des Krankenhausgesetzes muss im Landtag beraten und verabschiedet werden.

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