Das erste Gesetz stamme aus dem Jahr 1990 und müsse heutigen Qualitätsstandards angepasst werden, sagte Gesundheitsministerin Heike Taubert (SPD) nach der Kabinettssitzung in Erfurt. So sollen alle Krankenhäuser - auch wenn sie selbst keine derartigen Operationen vornehmen - einen Transplantationsverantwortlichen benennen. Er soll Angehörige und Ärzte beraten. Erstmals im Gesetz verankert werden sollen ehrenamtliche Patientenfürsprecher und auch die Nutzung von Reha-Einrichtungen bei Katastrophen und Pandemien. Der Entwurf des Krankenhausgesetzes muss im Landtag beraten und verabschiedet werden.


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