
„Große Aufmerksamkeit sorgt jedoch auch für große Erwartungen“, kommentiert Dr. Matthias Bracht, Vorstandsvorsitzender der AKG, die Nachrichtenlage. „Das Gesetz legt in allen relevanten Bereichen der Notfallversorgung wichtige und richtige Grundlagen für eine nachhaltige Verbesserung der Versorgungssituation.“, lobt Helmut Schüttig, Geschäftsführer der AKG, die Arbeit des Ministeriums. „Die konkrete Ausgestaltung wird die Entscheidungsträger in Bund und Ländern sowie die Führungsriege aus Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Deutscher Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband der Krankenkassen noch vor die eine oder andere Herausforderung stellen.“, prognostiziert Schüttig weiter.
Gesetzliche Grundlagen mit vielen offenen FragenNeben den bereits oft hervorgehobenen Grundpfeilern des Reformvorhabens sind insbesondere die Verpflichtung zum digitalen Datenaustausch zwischen den verschiedenen Leistungserbringern, die gezielte Patientensteuerung, die Stärkung der Länder in ihrer Planungsverantwortung für die Notfallversorgung sowie die systematische Einbindung des G-BA zur Sicherstellung bundesweit einheitlicher Rahmenbedingungen grundsätzlich positiv zu werten.
Eher vage bleibt der Gesetzentwurf bei vielen praktischen Fragen zu Organisation der Zusammenarbeit, die erst im Nachgang durch Verträge zwischen den Spitzenverbänden bzw. auf der Ortsebene geregelt werden sollen. „Hier braucht es klare gesetzliche Regelungen, um rechtliche Risiken für die Vertragspartner auszuschließen.“, fordert Schüttig den Gesetzgeber zur Nachbesserung auf. Dabei sind die Reformziele, aber auch die heutige Versorgungsrealität aus Ausgangspunkt der Entwicklung zu berücksichtigen.





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