Interview mit Jens Spahn
Wie wollen Sie die Vergütung der Notfallambulanzen der Krankenhäuser verändern?
Die Kliniken sollen angemessen mehr bekommen. Weil das Notfallangebot der Kliniken jedoch sehr unterschiedlich ist, soll es in der Vergütung der Notfallversorgung ein mehrstufiges System geben. Die Krankenhäuser erhalten in Abhängigkeit von den vorgehaltenen Notfallstrukturen zu differenzierende Zuschläge. Krankenhäuser, die gar nicht an der Notfallversorgung teilnehmen, müssen Abschläge hinnehmen. Das gestufte System der vorgehaltenen Notfallstrukturen wird vom GBA erarbeitet werden. Im Bereich der ambulanten Notfallversorgung werden die Pauschalen vom Bewertungsausschuss im EBM anzupassen sein.
Sie haben sich dafür ausgesprochen, den Sicherstellungszuschlag auszuweiten. Der GBA soll jetzt Kriterien entwickeln. Wie soll der Zuschlag aus Ihrer Sicht eingesetzt und finanziert werden?
Ich habe manchmal den Eindruck, beim Sicherstellungszuschlag glauben selbst die Berliner, dass sie was abkriegen. Die weit verbreitete Meinung, der Sicherstellungszuschlag werde bald flächendeckend gezahlt, ist falsch. Den Zuschlag sollen nur defizitäre Häuser erhalten, die mangels Alternative regional eine echte Versorgungslücke aufreißen würden, wenn sie schließen müssten. Aber immerhin definieren wir erstmals die Frage der Erreichbarkeit genauer.
Die Kliniken fordern den Zuschlag auch für einzelne defizitäre Abteilungen...
Das machen wir nicht, denn ich traue Krankenhausgeschäftsführern genug Kreativität zu, einzelne Abteilungen defizitär zu rechnen. Der Zuschlag wird am Ende nur wenige Regionen betreffen, zum Beispiel den Ostseeraum, die Eifel oder den Bayerischen Wald.
Derzeit kursieren zwei Vorschläge zum Bundesbasisfallwert. Wann ist er endlich da?
Einen einheitlichen Bundesbasisfallwert wird es nicht geben, sondern wir werden den historisch gewachsenen Korridor zwischen den einzelnen Landesbasisfallwerten ein Stück weiter verengen – wie weit, müssen wir noch beraten. Im besten Fall treten die neuen Regelung Anfang 2016 in Kraft.
Die Uniklinik Schleswig-Holstein hat gerade den Auftrag für ein PPP-Bauprojekt vergeben und kalkuliert da mit dem Bundesbasisfallwert...
...da kann ich auch nicht helfen.
Sie wollen die IT in der Gesundheitsbranche vorantreiben. Aber es ist bekannt, dass den Krankenhäusern nur wenig Geld bleibt, um in ihre IT zu investieren. Was wollen Sie im E-Health-Gesetz regeln?
Wir wollen die Online-Kommunikation der Leistungserbringer deutlich forcieren, und zwar durch Anreize für konkrete Anwendungen. Übermitteln Kliniken den Entlassbrief elektronisch an den niedergelassenen Arzt, sollen sie in den nächsten Jahren eine Anschubfinanzierung erhalten, die pro Brief um die 50 Cent betragen könnte. Die Leistungserbringer müssen endlich den Mehrwert der Telematikinfrastruktur spüren. Da wurde bis jetzt zu viel Geld für zu wenig Ergebnis ausgegeben. Der Gesetzentwurf für das eHealth-Gesetz wird vermutlich schon dieses Jahr auf den Weg gebracht.
Sie wollen ökonomisch motivierte Mengenausweitung vermeiden. Was ist da Ihr konkreter Vorschlag?
Wir haben bereits mit dem Pflegegesetz die Mehrleistungsschläge auf drei Jahre verlängert. Ebenso gilt der Versorungszuschlag weiter fort. Und zwar so lange, bis wir über qualitätsbezogene Zu- und Abschläge auch auf die Mengenentwicklung Einfluss nehmen können. Zudem wird es bei bestimmten Eingriffen in Zukunft das regelhafte Angebot zur Zweitmeinung für den Patienten geben.
Die Große Koalition hat jetzt die Chance, Krankenhausfinanzierung auf neue Füße zu stellen. Was wäre auf die Krankenhausfinanzierung bezogen ein realistisches Ziel in dieser Legislaturperiode?
Wir haben in der großen Koalition tatsächlich die Chance die Krankenhausfinanzierung auf neue solide Füße zu stellen. Dazu gehört aber auch, dass die Länder ihre Rolle bei der Krankenhausplanung und bei Strukturveränderungen überdenken. Wenn an dieser Stelle Bewegung in die Reform kommt, wird es von Seiten des Bundes keine Hindernisse geben. Wir sind in diesem Fall verhandlungsbereit.
Der litauische EU-Kommissar hat angekündigt, dass er mehr Gesundheit auf die EU-Ebene ziehen will. Was halten Sie davon?
Nichts. Die EU hat für mich nur eine Gesundheitszuständigkeit, wenn es um den Binnenmarkt oder aber grenzüberschreitende Versorgung geht. Also etwa bei Medizinprodukten oder Arzneimittelzulassungen.
Was Jens Spahn über Facharzttermine, den Investitionsfonds, die Pflegepersonalregelung und die Investiontsfinanzierung sagt, lesen Sie in der aktuellen kma-Novemberausgabe.




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