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Drei Monate späterNRW-Krankenhausreform startet erst im April

Nordrhein-Westfalens Klinikstruktur gilt oft als Blaupause für die deutschlandweite Krankenhausrefom. Jetzt kündigte Landesgesundheitsminister Laumann an, die Reform von Januar auf April zu verschieben. Der Druck der Kliniken ist hoch.

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Es sei „wohl größte Strukturreform im Gesundheitswesen seit Jahrzehnten“, heißt es vom Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen (NRW). Angesichts der Größe und Wichtigkeit des Projektes hat Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) jedoch nun eine Verschiebung von drei Monaten angekündigt. Laut ursprünglichem Plan sollte bereits ab 1. Januar 2025 feststehen, welche Klinik welche Leistungen in Zukunft anbieten dürfe. Jetzt erfolgt die Verlängerung der Entscheidungsphase. Wie der WDR berichtet, hätte Laumann eingesehen, dass die alte Frist zu kurz gesetzt worden sei. „Wir müssen den Krankenhäusern in unserem Land schon einen angemessenen Zeitraum geben, damit sie die nötigen Veränderungen umsetzen können, nachdem sie den Feststellungsbescheid erhalten haben. Dass das nicht von heute auf morgen geht, ist doch klar“, so der Minister.

Neue Übergangsfristen definiert

Wie der WDR weiter berichtet, bekommen die Krankenhäuser nun auch „flächendeckend 12 Monate Zeit, um die Umstellung umzusetzen“. Mit der Verlängerung dieser Frist sollen „Versorgungslücken“ vermieden werden. Damit kommt Laumann den Klinken entgegen, die um ihre Existenz fürchten. Sein ursprünglicher Plan sah keinerlei Übergangsfristen bei der Einstellung von Eingriffen und Behandlungen durch die Kliniken vor.

Auf den Trichter, dass es keine gute Idee ist, Kliniken bestimmte Eingriffe und Operationen zu untersagen, ohne zeitgleich zusätzliche Kapazitäten zu starten, hätte er wesentlich eher kommen können.

Darüber hinaus wird das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW dem Landesausschuss für Krankenhausplanung vorschlagen, für bestimmte Leistungsgruppen eine Übergangsfrist bis Mittwoch, 31. Dezember 2025, für die Umsetzung vorzusehen. Sollte dieser dem Vorschlag des Ministeriums zustimmen, muss anschließend noch der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen angehört werden.

Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW, kommentiert: „Auf den Trichter, dass es vielleicht keine gute Idee ist, zum 1. Januar 2025 den jeweiligen Kliniken bestimmte Eingriffe und Operationen zu untersagen, ohne dass zeitgleich woanders zusätzliche Kapazitäten starten, hätte er freilich wesentlich eher kommen können.“ Laut Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD in NRW, hatten 327 von 330 nordrhein-westfälischen Krankenhäusern gegen Laumanns ursprüngliche Pläne Widerspruch eingelegt. Diese Konfliktpunkte würden durch die Fristverschiebung jedoch nicht gelöst. Die SPD moniert, dass weiterhin Unklarheit herrsche, wie die Landesregierung die Krankenhausplanung finanzieren will. „Bis zum Jahr 2030 sollen 2,5 Milliarden Euro für die Krankenhausplanung zur Verfügung gestellt werden. Die Krankenhäuser haben aber bereits rund sieben Milliarden Euro an Investitionsmitteln beantragt. Wie diese Lücke geschlossen werden soll, ist allen Beteiligten nach wie vor ein Rätsel.“

Go für das zweite Anhörungsverfahren

Unterdessen ist das zweite Anhörungsverfahren für die Krankenhausplanung gestartet. Aus der ersten Runde hatte das Ministerium über 500 Stellungnahmen erhalten und diese abschließend analysiert und geprüft. Bei etwa 100 Planungsentscheidungen zieht es nun einzelne Anpassungen bei der Verteilung der Leistungsgruppen in Betracht. Die zweite Anhörungsrunde soll über den aktualisierten Stand der Planungsüberlegungen informieren. Die Verfahrensbeteiligten haben dazu die entsprechenden Schreiben erhalten und bekommen nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme. Am 18. November 2024 läuft die Frist dafür aus.

Am 18. November 2024 läuft die Frist für die zweite Stellungnahme aus.

Ein Grund für die Planungsänderungen liegt in der Erfüllung der Mindestvoraussetzungen: Damit einem Krankenhaus bestimmte Leistungsgruppen zugeteilt werden können, muss es Minimumkriterien erfüllen, die im neuen Krankenhausplan des Landes festgeschrieben sind. Hierbei kann es sich um Fallzahlen handeln, aber auch um die personelle und technische Ausstattung. Laut NRW-Gesundheitsministerium konnten manche Krankenhäuser im ersten Anhörungsverfahren nachweisen, dass sie sich so weiterentwickelt haben, dass sie die Kriterien für bestimmte Bereiche nun doch erfüllen. Und auch die Kooperationen von Krankenhäusern haben Auswirkungen. Kliniken, die hochkomplexe Leistungen anbieten, zum Beispiel bei der Versorgung von Risikoschwangerschaften und Frühgeborenen, benötigen zur Unterstützung andere Häuser, die in der jeweiligen Region die weniger schweren Fälle übernehmen. Wenn solche Kooperationen in der Anhörung nachgewiesen werden konnten, wurde dies ebenfalls berücksichtigt.

Bei den jetzt verschickten Anhörungsschreiben handelt es sich nicht um die endgültigen Feststellungsbescheide. Es gibt daher noch keine rechtsverbindlich abschließenden Entscheidungen darüber, welches Leistungsportfolio jedes einzelne Krankenhaus in welchem Umfang anbieten kann. Das Inkrafttreten der Landeskrankenhausplanung erfolgt ab 1. April 2025.

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