Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG
Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG

KBV-VertreterversammlungOffene Provokation

Zum dritten Mal hat am Freitag die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Herstellung der Parität zwischen den Versorgungsebenen verweigert. Damit eskaliert der Dauer-Konflikt mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) weiter, obwohl erst Anfang der Woche Gesundheitsstaatssekretär Lutz Stroppe die KBV nachdrücklich aufgefordert hatte, endlich gesetzliche Vorgaben umzusetzen. Nun drohen der KBV Zwangsmaßnahmen des Ministeriums.

Nach dem Inkrafttreten des Versorgungsstärkungsgesetzes zum 1. August diesen Jahres ist die KBV verpflichtet, in ihrer Satzung zu regeln, dass über die "Belange, die ausschließlich die hausärztliche Versorgung betreffen, nur die Vertreter der Hausärzte" abstimmen. Über die fachärztlichen Belange sollen nur die Vertreter der Fachärzte abstimmen. Bei gemeinsamen Abstimmungen sind die Stimmen so zu gewichten, dass insgesamt eine Parität der Stimmen zwischen den Vertretern der Hausärzte und den Vertretern der Fachärzte besteht.

Stroppe droht mit Ersatzvornahme
Der dritten Ablehnung einer entsprechenden Satzungsänderung ging ein deutliches Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) voraus. Das BMG führt die Aufsicht über die KBV als Körperschaft des öffentlichen Rechts. BMG-Staatssekretär Lutz Stroppe hat zum Beginn der Woche die KBV noch einmal nachdrücklich aufgefordert, endlich den Gesetzesbefehl umzusetzen. Andernfalls drohe die Ersatzvornahme des Ministeriums oder Maßnahmen bis hin zur Einsetzung eines Staatskommissars. Gleichzeitig erklärte Stroppe am Dienstag in einer öffentlichen Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung: "Wir brauchen eine funktionsfähige KBV", diese habe eine zentrale Bedeutung für die Weiterentwicklung der Versorgung.

Das BMG hatte in den letzten Tagen den Druck auf die KBV sichtlich erhöht. Neben vier aufsichtsrechtlichen Überprüfungsverfahren (unter anderem wegen der Finanzierung der KBV-Neubauten in Berlin) hatte das BMG zudem Strafanzeige gegen den bis Januar 2014 amtierenden Vorstandsvorsitzenden der KBV, Andreas Köhler, erstattet. Ihm wird vorgeworfen, zu Unrecht Mietzuschüsse und überhöhte Pensionszahlungen kassiert zu haben. Das BMG hatte die Strafanzeige öffentlich gemacht, weil man dort offenkundig von einem mangelhaften Aufklärungswillen der KBV-internen Gremien ausgeht.

Gassen: "Lösung nicht von außen diktieren lassen"
Bei 59 abgegebenen Stimmen votierten dann 41 Mitglieder der VV gegen den Änderungsantrag für die Satzung; es gab nur 16 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen. Für eine Satzungsänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der VV erforderlich. Offenbar haben auch Mitglieder der Hausärzte-Fraktion die Satzungsänderung abgelehnt. KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen hatte in seinem Rechenschaftsbericht zu dieser Ablehnung eingeladen. Er sei überzeugt, dass es besser sei eine eigene Lösung zu finden. "Wir wollen uns keine Lösung von außen diktieren lassen", so Gassen. Die Ersatzvornahme des Ministeriums stehe zwar nach wie vor im Raum, das BMG sei jedoch nicht "allzu erpicht darauf, diese Karte zu spielen" und sich selbst mit dem Thema auseinandersetzen zu müssen. Gassen: "Sie müssen heute entscheiden, ob sie es darauf ankommen lassen wollen."

Dabei pochte er auf die inhaltliche Bedeutung der KBV für die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems und stellte in Aussicht, bei einer erneuten Vertreterversammlung (VV) Ende Februar ein Konzept zur Zukunft der ambulanten Versorgung vorzulegen. In einer weiteren VV Ende April wolle man sich dann wieder mit der Satzung beschäftigen und einen eigenen Vorschlag entwickeln.

Dabei war offensichtlich, dass das Abstimmungsverhalten bereits im nicht-öffentlichen Teil der VV am Vorabend abgestimmt worden war. Das tatsächliche Ergebnis löste bei den VV-Mitgliedern jedenfalls keinerlei Überraschung aus. Man hatte es im Vorfeld nicht einmal für nötig befunden, das Stroppe-Schreiben den Delegierten zugänglich zu machen, wie einige VV-Mitglieder beklagten. So sicher war sich die Fachärzte-Fraktion, mit dem VV-Vorsitzenden Hans-Jochen Weidhaas und Andreas Gassen an der Spitze, die Mehrheit zu gewinnen.

Steilvorlage für KBV-Kritiker
Der Beschluss ist eine offene Provokation des BMG, das bisher eher zurückhaltend agierte. Nach der kraftmeierischen Geste der vergangenen Tage wäre es eine Blamage erster Ordnung, wenn das Bundesgesundheitsministerium jetzt nicht bis zum Jahresende reagiert. Dabei wäre das Verfahren denkbar einfach. Das Ministerium müsste nur die abgelehnte Satzungsformulierung in Kraft setzen. Die Vertreterversammlung hat immerhin den zugehörigen "Koordinierungsausschuss" zur Definition der hausärztlichen, fachärztlichen und gemeinsamen Agenden bereits beschlossen. Was dagegen die KBV reitet, ist völlig unklar. Sich dauerhaft gegen den Willen des Gesetzgebers zu stellen, ist perspektivlos. Zumal in einer Lage, in der die verfasste Ärzteschaft bereits aus einigen anderen Gründen vor einem politischen Scherbenhaufen steht. Trotz ist kein wirksames Rezept in der Politik, und Hazardspieler sind für die "gemeinsame Selbstverwaltung" im Gesundheitswesen schlecht zu gebrauchen. Das Ergebnis von Freitag ist eine Aufforderung an den Gesetzgeber, das KV-System insgesamt umzukrempeln. Einige Gesundheitspolitiker der Koalition scheinen darauf nur zu warten.

Sortierung
  • Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!

    Jetzt einloggen